Bührer Gerold · Nationalrat · 2007-03-07
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
1. Ich respektiere, dass man eine unterschiedliche Auffassung haben kann, wie stark solch verbesserte Transparenzbestimmungen wirken oder nicht. Aber als Liberaler kann ich es nicht akzeptieren, dass jemand, der sich für die Verschärfung der Transparenz einsetzt, mit den Mauern bauenden Protektionisten gleichgesetzt wird. Diesen Vorwurf muss ich in aller Form und entschieden zurückweisen. Hier wird eine Achillesferse marktwirtschaftlicher Überzeugung, die der Antragsteller und die unsere Fraktion haben, getroffen. Ich möchte ganz klar sagen, dass wir mit der verschärften Transparenz in gar keiner Weise verunmöglichen wollen, dass Besitzänderungen bei den börsenkotierten Unternehmungen auf irgendeine Art verhindert werden. Da hätten Sie mich nie auf dem Boot. Denn nicht nur der Güter- und der Arbeitsmarkt, sondern auch der Kapitalmarkt müssen frei sein und sich anpassen können.
2. Auch für uns ist klar: Dort, wo unternehmerische Fehlleistungen geschehen sind, wäre es im volkswirtschaftlichen Interesse falsch, wenn wir künstlich Anpassungen im Aktionariat, in der Beherrschung, verhindern wollten. Das wollen wir nicht.
3. Es ist jetzt mit Blick auf unsere Nachbarländer im Zusammenhang mit einem sehr grossen Unternehmen auch ein sehr nationalistisch geprägter Kampf im Gange. Ich sage auch hier klipp und klar: Auch wenn es grenzüberschreitende Übernahmen gibt, gegeben hat und geben wird, wollen wir nicht nationalistisch mauern. Das wäre kurzsichtig. Das würde das Vertrauen in die liberale Ordnung der Schweiz tangieren, das wäre ein Bumerang. Diese Dinge wollen wir nicht. Aber man kann doch jetzt nicht herkommen und sagen, wenn man in Bezug auf die Meldepflicht von 5 auf 3 Prozent runtergeht und bei 15 und 25 Prozent auch melden will, dann würde man den Kapitalmarkt in seiner Bewegungsfreiheit im Nerv treffen. Das ist schlicht nicht wahr.
Dann müssen Sie mal erklären, weshalb London - das eine Meldepflicht bei 3 Prozent hat und sogar sehr viel weiter gehende zusätzliche Meldeerfordernisse kennt, wenn die 3 Prozent überschritten werden - in Bezug auf die Börsengänge in den letzten Jahren trotzdem das stärkste Wachstum hatte und in Bezug auf die Wachstumsrate nicht nur europaweit, sondern auch im Vergleich zu New York die Nase vorne hatte. Es ist einfach schlichtweg ein Unding, das so einseitig hinzustellen.
4. Niemand, der als reiner Finanzinvestor halt 4 Prozent oder 4,5 Prozent erwirbt, muss etwas befürchten. Das ist doch heute schon so. Wenn ein Anlagefonds bei einer mittelgrossen kapitalisierten Gesellschaft schnell einmal 5 Prozent hat, dann muss er das melden. Und jedermann weiss, wenn das eine reine Finanzbeteiligung ist, ist nichts Besonderes dran. Es kann also keine Begründung geben, um zu behaupten, das sei ein Ding der Unmöglichkeit.
5. Es ist doch klar: Wenn ich 4,9 Prozent Aktien und 4,9 Prozent Optionen habe, sprich: letztlich 9,8 Prozent Stimmrechte haben kann, dann ist es doch nur richtig, dass jetzt neu eben Aktien und andere Formen von Stimmrechtserwerbsmöglichkeiten zusammengezählt werden müssen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass man das bestreitet.
Ich fasse zusammen: Diese Änderung des Börsengesetzes ist gründlich vorbereitet worden, es sind zig Stunden in Abklärungen investiert worden, es ist kein Schnellschuss. Wir machen nichts anderes, als dass wir uns eigentlich in Bezug auf die Transparenz am europaweiten Musterknaben orientieren, und das ist nun einmal London. Das kann man doch nicht bestreiten.
Und ein letzter Punkt: Auch mit dieser Regelung - da können Sie ganz beruhigt sein, Kollege Kaufmann - wird es in Zukunft und soll es in Zukunft so bleiben, dass in einem dynamischen Prozess Eigentümerwechsel bei Unternehmen möglich sind. Das wollen wir nicht verhindern. Aber im Interesse der Altaktionäre müssen wir auch auf Transparenz pochen. Es geht nämlich nicht nur um die Interessen der angegriffenen Firmen, es geht auch um die Interessen der Aktionäre. Diese müssen wir wahren, weil Marktwirtschaft auch heisst, die Eigentümerinteressen zu schützen. Dazu sind wir als Gesetzgeber verpflichtet.