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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2007-03-07

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Die Kommission hat die Vorlage über das Finmag zum Anlass genommen, die Meldepflichten im Börsengesetz zu verschärfen. Die CVP-Fraktion begrüsst diesen Antrag. Damit sollen dringende Lücken im Bereich der Offenlegung von massgeblichen Beteiligungen an kotierten Unternehmen geschlossen werden. Dank grösserer Transparenz können die Qualität und die Sicherheit des Schweizer Finanzmarktes verbessert und der Wirtschaftsstandort gestärkt werden.

Um die Transparenz bei Übernahmegeschäften zu verbessern, soll auch die Eintrittsschwelle für die Meldepflicht beim Erwerb von Beteiligungspapieren von heute 5 auf 3 Prozent der Stimmrechte gesenkt werden. Damit wird das schweizerische Börsengesetz den Vorschriften angepasst, welche zum Beispiel bereits in Grossbritannien gelten und in Deutschland demnächst eingeführt werden.

Zudem soll für die Berechnung der Schwellenwerte der Erwerb von Aktien und Optionen zusammengezählt werden. Damit soll die neue Praxis der Eidgenössischen Übernahmekommission, welche erstmals im Falle der Übernahme von Saurer durch die OEC Oerlikon zur Anwendung kam, im Gesetz festgeschrieben werden. Mit dieser Regelung kann verhindert werden, dass ein Investor beispielsweise durch den Erwerb von 4,9 Prozent Aktien und 4,9 Prozent Optionen insgesamt fast 10 Prozent der Stimmrechte einer Firma akquiriert, ohne dies offenlegen zu müssen. Die vorgesehene Senkung der Schwellenwerte bei den Transparenzvorschriften wie auch das Addieren von Aktien- und Optionsbeteiligungen entsprechen dem vergleichbaren internationalen Standard und erschweren Umgehungen.

Bei Missachtung der Meldepflichten soll ein Richter die Ausübung des Stimmrechtes des fehlbaren Investors suspendieren können. Die Durchsetzung der Transparenzvorschriften wird dadurch entscheidend verbessert, und das ist für uns von der CVP ausschlaggebend. Jüngste Transaktionen an der Börse zeigen, dass die Anpassungen dringlich sind. Die vorgesehene separate Behandlung ist daher zu unterstützen.

Zusätzlich ist mit einer weiter gehenden Ausschöpfung der Kompetenzen im Rahmen des geltenden Rechtes zu verhindern, dass die Lücke bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung missbraucht werden kann.

Ich darf zusammenfassend feststellen, dass wir mit dieser Vorlage 2 die Ziele erreichen können und wir sie deshalb auch unterstützen. Unsere Fraktion wird auch den Antrag Schneider bzw. die Ergänzung unterstützen.