Kaufmann Hans · Nationalrat · 2007-03-07
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-07
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass wir diese Minderheitsanträge zusammen behandeln können, weil es bei ihnen tatsächlich um genau das Gleiche geht. Es geht um das Strafrecht und um die Fahrlässigkeit.
Ich bin der Meinung, dass Bussen im Ausmass von 250 000 Franken für fahrlässige Handlungen nicht verhältnismässig sind. Stellen Sie sich vor, eine bescheidene kleine Selbstregulierungsorganisation auf dem Gebiet der Geldwäscherei verwechselt irgendwelche Kundendaten, meldet sie der Kontrollstelle falsch und muss dann mit einer Busse bis zu 250 000 Franken rechnen. Das sind Beträge, die für solche Selbstregulierungsorganisationen existenziell sind. Da besteht die Gefahr, dass sie dann, wie man sagt, ihren Betrieb gleich aufgeben müssten.
Mehr stört mich aber, dass die Strafandrohung bei Fahrlässigkeit eigentlich nicht dem Legalitätsprinzip entspricht. Es müsste meiner Meinung nach so sein, dass es keine Strafe ohne entsprechendes Gesetz gibt. Wenn man hier solche Strafen aussetzt, erwarte ich eine klare Umschreibung der Tatbestände. Sonst haben wir hier bei der Frage, was überhaupt bestraft werden soll und kann, eine unscharfe Zone.
Ich bin der Meinung, wir sollten diese Absätze - es ist jeweils Absatz 2 - streichen. Sie sind wie gesagt nicht verhältnismässig und entsprechen nicht dem Legalitätsprinzip.