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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Wir sind mit dem Antrag der Minderheit Recordon nicht einverstanden. Der Antrag, der eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergehen von sieben auf fünfzehn Jahre vorsieht, stimmt nicht mit der heutigen Verjährungsfrist im Strafgesetzbuch überein. Diese Übereinstimmung muss bestehen bleiben. Im Strafgesetzbuch ist für Vergehen eine Verjährungsfrist von sieben Jahren vorgesehen. Wir haben diese Frist in einem früheren Artikel in dieser Gesetzgebung bereits bestätigt. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb jetzt ausgerechnet im Finanzmarktbereich eine längere Frist vorgesehen werden sollte. Im Bereich der Strafgesetzgebung sind doch während vielen Jahren die Beweise erbracht worden, dass man diese Fristen zur ordnungsgemässen und rechtssicheren Abwicklung der Verfahren einhalten kann.

Ich bitte Sie in diesem Sinn, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

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