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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2007-03-07

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-07

Wortprotokoll

Wenn wir schon die Gesetze revidieren, dann möchte ich mit meinem Einzelantrag einen Beitrag dazu leisten, dass man die Gesetze auch umsetzen kann. Bei genauerer Betrachtung dessen, was wir im KAG beschlossen haben, muss ich doch sagen, dass es hier eben ein Problem gibt.

Wir haben ja in Artikel 149 - wir sprechen hier von den Strafen - Bussen von einer halben Million Franken für Personen vorgesehen, welche strukturierte Produkte vorsätzlich öffentlich anbieten, ohne dass der vereinfachte Prospekt die Bedingungen von Artikel 5 Absatz 2 erfüllt. Nun, diese Bedingungen bestehen aus drei Teilen. Für mich ist unbestritten, dass in diesem vereinfachten Prospekt in jedem Fall ein Hinweis sein muss, dass es sich nicht um eine kollektive Kapitalanlage handelt und dieses Produkt auch nicht der Bewilligung einer Aufsichtsbehörde untersteht. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Das Problem besteht aber darin, dass wir für die Buchstaben a und b keine Gesetze haben. Dieser Prospekt muss ja für Durchschnittsanlegerinnen und -anleger leicht verständlich sein. Doch wenn wir jetzt eine Strafe aussprechen möchten, müssen wir hier doch etwas Klarheit schaffen; das Gleiche betrifft den Buchstaben a. Beide Positionen beruhen ja auf einer Selbstregulierung der Branche, was bedeuten würde, dass unsere Aufsichtsbehörde dann auch die Inhalte überprüfen müsste, was nicht zweckmässig wäre. Ich bin der Meinung, dass ein Anleger - wenn er glaubt, aufgrund der Angaben im Prospekt geschädigt worden zu sein - seine Forderungen immer noch auf dem zivilrechtlichen Weg soll geltend machen können. Damit dieser Tatbestand hier ein Straftatbestand ist, müsste unsere Aufsichtsbehörde das jedes Mal überprüfen. Wir haben aber keine Gesetze, an denen wir das dann messen könnten.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen, der dann eine Umsetzung auch tatsächlich möglich macht. Soviel ich gehört habe, steht auch die Verwaltung diesem Anliegen positiv gegenüber; das kann Herr Bundesrat Merz vielleicht noch bestätigen.