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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2007-03-07

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-07

Wortprotokoll

Wir müssen diesen Vorstoss natürlich im Zusammenhang mit dem zweiten Teil der Vorlage sehen, wo man dann auch die Meldepflicht neu definiert.

Wenn ich sehe, was man hier vorhat, muss ich schon Folgendes sagen: Man kommt rasch in den Bereich der Fahrlässigkeit, wenn man plötzlich noch Optionen dazunimmt, wenn man "securities lending" nicht berücksichtigt, wenn man nicht berücksichtigt, wie man Short-Positionen handhabt - also Sachen verkauft, die man gar nicht hat -, wenn man nicht berücksichtigt, wie man Optionen auf Optionen behandelt. Sie wissen gar nicht, was 100 Prozent ist; wie wollen Sie dann Meldung machen? Ich muss einfach sagen: Da kommt man rasch in die Fahrlässigkeit hinein, denn man weiss gar nicht, was man eigentlich macht und dass das meldungspflichtig wäre. Deshalb finde ich solche Strafandrohungen falsch, vor allem wenn überhaupt kein Schaden auszumachen ist. Wenn ein Anleger beispielsweise 2,9 Prozent Aktien an einem Unternehmen hat und das Unternehmen beispielsweise Aktien zurückkauft, kommt man dadurch schnell auf die Quote von 3 Prozent und wäre meldepflichtig. Da kommt ja niemand zu Schaden; warum muss dann jemand bestraft werden? Das ist ganz unausgegoren, und deshalb bin ich der Meinung, dass wir nicht voreilig Strafen für etwas definieren sollten, für welche wir noch gar kein greifbares Gesetz, keine definierten Tatbestände haben.

Ich werde auf alle Fälle den Antrag Schwander unterstützen.