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preparatory:AB 71657

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Sie werden im Anschluss in Bezug auf die Meldepflicht für Übernahmen - auf die Schwellen, die festzulegen sind - voraussichtlich ein strenges Regime beschliessen. Und Sie werden zusammen mit diesen Bussen das Ganze dann noch verschärfen.

Der Bundesrat hat Bussen in der Höhe von maximal 2 Millionen Franken vorgeschlagen, und der Antrag hier ist eine Verzehnfachung auf 20 Millionen. Wir können diesem Antrag auf Erhöhung auf 20 Millionen nicht zustimmen, und zwar in erster Linie deshalb nicht, weil die Busse sich eben nicht an das Unternehmen richtet, das dann gegebenenfalls diese Meldeschwelle verletzt, sondern es ist wie beim Strafrecht: Es sind Individuen, es sind Menschen, es sind einzelne Leute, die dann bestraft werden, und dann bekommt die Dimension von 20 Millionen einen ganz anderen Aspekt und ein ganz anderes Gewicht. Wir reden hier von Straftaten. Es heisst ja ausdrücklich im Gesetz: "wer vorsätzlich" - wer vorsätzlich! - oder wer "nicht meldet". Das sind Individuen, und da muss ich Ihnen schon sagen, da sind dann 20 Millionen Franken sehr viel Geld.

Deshalb ersuche ich Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und das Niveau für die Bussen auf 2 Millionen Franken zu beschränken. Als Finanzminister wäre ich ja vielleicht interessiert zu sagen, 20 Millionen Franken seien mir alleweil lieber, weil das letztlich ja in der Bundeskasse endet. Aber ich glaube, wir sollten die Adressaten dieser Bussen nicht aus den Augen verlieren.

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