Banga Boris · Nationalrat · 2007-03-08
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-08
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission hat den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2006 sehr intensiv beraten und ihn als eine sehr informative und gut strukturierte Auslegeordnung über die aussenwirtschaftlichen Aktivitäten der Schweiz gewürdigt. Sie hat die im Bericht festgelegten Ziele wie auch die dargestellte positive wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes begrüsst. Vereinzelte Stimmen aus der APK bemängelten, dass einer selbstkritischen Beurteilung der wirtschaftspolitischen Ziele und Strategien sowie der Nachhaltigkeit zu wenig Beachtung geschenkt worden sei.
Nehmen wir die Ereignisse des Jahres 2006 vorweg, die zwar in der APK aus begreiflichen Gründen nicht abschliessend diskutiert werden konnten. Wir denken an die Turbulenzen in der WTO, wir denken an die Annahme des Osthilfegesetzes sowie an die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse, mit der das in der EU geltende Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt werden soll.
Lassen Sie mich zurückblenden: Der Bundesrat hat im Aussenwirtschaftsbericht 2004 die strategische Ausrichtung unserer Aussenwirtschaftspolitik dargelegt. Schwerpunkte in der Umsetzung dieser Strategie waren 2006 erstens die WTO-Verhandlungen, zweitens der Abschluss weiterer Freihandelsabkommen und drittens die Erarbeitung von Länderstrategien, auf die ich im Folgenden zu sprechen komme.
1. Zur WTO und zur Doha-Runde: Wir meinen, dass das bestehende WTO-Regelwerk für unser Land von grundlegender Bedeutung ist, da eben mit vielen Handelspartnern keine Freihandelsabkommen bestehen - denken Sie an die USA, Japan, Brasilien, China und Indien. Die WTO ist die Basis für unsere Handelsbeziehungen. Aber auch in bilateralen Beziehungen wie beispielsweise zwischen der Europäischen Union und der Schweiz bietet die WTO über das Freihandelsabkommen und über die bilateralen Abkommen hinaus einen gewissen Schutz vor weiteren Handelsbeschränkungen. In der Kommission haben wir ausführlich über die Doha-Runde gesprochen. Der Druck auf die Schweiz im Agrarsektor wird anhalten. Wir teilen aber mit vielen anderen Staaten das gemeinsame Interesse an einer Verbesserung des Marktzuganges im Bereich der Industrieprodukte und der Dienstleistungen. Hier bewegt sich auch etwas. Allgemein wird heute anerkannt, dass ein Resultat dann - und nur dann - möglich ist, wenn ein Gesamtpaket geschnürt wird, wenn sich alle Staaten flexibel zeigen. Die Strategie bezüglich Landwirtschaft haben wir in der "AP 2011" festgelegt, und es ist klar: Es braucht einerseits Kostensenkungen für die Bauern, damit sie die Potenziale nützen können; andererseits wird es aber sicher nochmals eine Strukturbereinigung brauchen.
2. Zu den Freihandelsabkommen: Der Abschluss von Freihandelsabkommen verfolgt das Ziel, unseren Unternehmungen gegenüber wichtigen ausländischen Konkurrenten, namentlich aus der EU, den USA und Japan, gleichwertigen Zugang zu ausgewählten ausländischen Märkten zu verschaffen. Den Benachteiligungen auf ausländischen Märkten, die sich aus Präferenzabkommen unserer Handelspartner mit Konkurrenzländern ergeben, kann kurz- bis mittelfristig nur durch den Abschluss von ebenfalls präferenziellen Abkommen mit diesen Handelspartnern begegnet werden.
Unser Bundesrat strebt bei solchen Freihandelsabkommen einen möglichst umfassenden Deckungsbereich an; das ist auch richtig. Neben dem Warenverkehr, dem Wettbewerb und dem Schutz des geistigen Eigentums sollen auch Investitionen, der Handel mit Dienstleistungen und das öffentliche Beschaffungswesen mit eingeschlossen sein. Damit verbessern sich auch die Rechtssicherheit und die Stabilität der Rahmenbedingungen. Freihandelsabkommen schützen also nicht nur vor Benachteiligungen, sie leisten auch einen Beitrag zur Diversifikation und zur Dynamik unserer Aussenwirtschaftsbeziehungen.
Ein Punkt aber ist wichtig: Freihandelsabkommen sind niemals ein Ersatz für die Weiterentwicklung des Multilateralismus in der WTO. Es gibt immer mehr Freihandelsabkommen, weshalb bereits das Unwort der "spaghetti bowl" die Runde macht. Je mehr Staaten nämlich unterschiedliche Generationen von Freihandelsabkommen haben, desto schwieriger wird es für international tätige Unternehmen, die Zusammenhänge zu erkennen. Die multilaterale Ebene bietet mehr Übersicht, mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsgleichheit. Trotzdem ist beachtlich, wie, mit welchen und wie vielen Ländern unsere Verwaltung und unsere Diplomatie Verhandlungen führen. Eine entsprechende Aufzählung oder Darstellung würde hier zu weit führen, aber vielleicht wird ja das eine oder andere Abkommen in der Diskussion aufgegriffen.
3. Zu den Länderstrategien: 2006 hat der Bundesrat erstmals länderspezifische Strategien für die Wirtschaftspolitik der Schweiz gegenüber den sogenannten Bric-Staaten - das sind Brasilien, Russland, Indien und China - verabschiedet. Es geht also um Länder, welche für die Weltwirtschaft, aber auch für unsere Exportwirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die für die vier Länder ausgearbeiteten Einzelstrategien verfolgen alle das Ziel, den Zugang von Schweizer Produkten und Dienstleistungen zu diesen Märkten zu verbessern und den Schutz der von Schweizer Unternehmen getätigten Investitionen zu erhöhen. Sie können die Einzelheiten dieser Strategien im ersten Kapitel des Aussenwirtschaftsberichtes nachlesen. Wesentlich ist für uns, dass das Potenzial an wirtschaftlichen Beziehungen bei Weitem - ich betone: bei Weitem - nicht ausgeschöpft ist. Denn zurzeit bestehen noch beträchtliche Handelshemmnisse, beispielsweise hohe Einfuhrzölle, zusätzliche Abgaben, ein ungenügender Schutz des geistigen Eigentums, Staatsmonopole und mangelnde Rechtssicherheit. Die Strategien zeigen auf, welche konkreten Massnahmen auf den diversen internationalen Ebenen ergriffen werden können, sei es bei den [PAGE 117] Doha-Verhandlungen, bei Gesprächen über bilaterale Freihandelsabkommen oder bei der Schaffung gemischter Wirtschaftskommissionen und Arbeitsgruppen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Aussenpolitischen Kommission, die ihre Entscheide einstimmig gefällt hat, was bei dieser Kommission an und für sich eine Seltenheit ist, den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2006 samt den Beilagen 8.1.1 und 8.1.2 - es geht hier um das finanzielle Engagement der Schweiz im Jahr 2006 gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken und um die Bewilligungen für Versandkontrollen im Auftrag ausländischer Staaten - zur Kenntnis zu nehmen. Weiter beantrage ich Ihnen im Namen der APK, den Entwurf des Bundesbeschlusses zum Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und den Sacu-Staaten sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und den Sacu-Staaten und last, but not least den Entwurf des Bundesbeschlusses über das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006 zu genehmigen.