Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-08
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst für die wohlwollende Aufnahme unseres Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik und die gute Diskussion, die Sie darüber geführt haben, bedanken. Der Bericht zur schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik enthält, neben der Berichterstattung über die wichtigsten Ereignisse und Themen, zwei internationale Wirtschaftsvereinbarungen, die Ihnen der Bundesrat auf diesem Weg zur Annahme empfiehlt. Wie Sie gesehen haben und wie erwähnt worden ist, dient das Einleitungskapitel dazu, ein besonders relevantes Thema näher zu beleuchten. Dieses Jahr sind es die sogenannten Bric-Länder Brasilien, Russland, Indien und China, denen wir hier besondere Bedeutung zumessen wollen. Ich möchte eingangs zu einigen wichtigen Themenkreisen Stellung nehmen und versuchen, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
Sie wissen, dass sich die Wirtschaftslage im letzten Jahr für unser Land positiv entwickelt hat und ausgezeichnet war. Der Konjunkturaufschwung, der schon 2004 und 2005 nach und nach in Gang gekommen ist, hat 2006 nochmals deutlich an Schwung und an Breite gewonnen. Dabei haben natürlich insbesondere auch die sehr positiven Rahmenbedingungen der internationalen Konjunktur eine entscheidende Rolle gespielt. Im Zuge dieser günstigen weltwirtschaftlichen Entwicklungen haben die gesunkenen Wechselkurse, insbesondere der Kurs des Frankens gegenüber dem Euro, den Export von Schweizer Gütern und Dienstleistungen zusätzlich unterstützt. Den Aufschwung angetrieben hat aber auch die inländische Nachfrage.
Eine erfreuliche Entwicklung im vergangenen Jahr war, dass der Konjunkturaufschwung endlich auch den Arbeitsmarkt erfasst hat. Nachdem die Unternehmen der Schaffung gemischter Wirtschaftskommissionen zugestimmt haben, sehen wir in diesem Jahr auch weiterhin den mithilfe des Exportes erfreulichen Entwicklungen im Arbeitsmarkt entgegen.
Ich möchte vorerst auf die Aussenwirtschaftsstrategie gegenüber den Bric-Ländern eingehen, die wir Ihnen vorgestellt haben. Wir haben versucht, diese Strategie zum ersten Mal anhand gewisser Länder zu konkretisieren; wir legen Ihnen in diesem Bericht die Aussenwirtschaftsstrategie hinsichtlich dieser Länder vor und präsentieren Ihnen das gemeinsame Ziel dieser Strategie. Es besteht darin, den Zugang zu den betreffenden Märkten für Schweizer Produkte und Dienstleistungen und den Schutz der von Schweizer Unternehmen getätigten Investitionen zu erhöhen. Der Stellenwert der Bric-Länder in der Weltwirtschaft ist in den vergangenen zehn Jahren massiv gestiegen - ein Trend, der sicher auch in den kommenden Jahren anhalten dürfte.
Aufseiten der Schweiz haben wir dieses Potenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft. Schweizer Unternehmen verfügen daher in verschiedenen Branchen, die sich in den Bric-Ländern einer steigenden Nachfrage erfreuen, über komparative Vorteile. Wie eine Umfrage ergeben hat, die wir bei Schweizer Unternehmen gemacht haben, die in allen vier Ländern tätig sind, bestehen immer noch beträchtliche Handelshemmnisse. Dazu gehören hohe Einfuhrzölle, zusätzliche Abgaben, ein ungenügender Schutz des geistigen Eigentums, Staatsmonopole und ein mangelhafter Schutz des Rechtsstaates. Deshalb enthält die Strategie für jedes dieser Länder eine Reihe von konkreten Massnahmen, die auf den verschiedensten internationalen Ebenen ergriffen werden können, sei es multilateral bei der Doha-Runde, sei es bilateral bei Freihandelsabkommen oder auch bei Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf gemeinsame Wirtschaftskommissionen und Arbeitsgruppen.
Wichtig ist für uns, dass sich diese Massnahmen auf den verschiedenen Ebenen gegenseitig ergänzen und politisch kohärent sind. Die ganze Strategie ist jetzt in der Umsetzung. Deshalb kann ich auf die Frage von Herrn Müri zu Brasilien auch eine Antwort geben. Wir haben in Brasilien anlässlich meines Besuchs ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Dadurch wurde eine gemischte Arbeitsgruppe eingesetzt, die wahrscheinlich bereits im kommenden September in der Schweiz tagen wird, um zu konkretisieren, wo die Handelshemmnisse sind und wie wir sie bilateral angehen können. In Bezug auf Indien haben wir noch im Dezember 2006 den Einsatz einer gemischten Arbeitsgruppe stipuliert. Im März wird der indische Handelsminister mit mir zusammentreffen, damit wir das konsequent weiterbearbeiten und als Ziel dieser ganzen Strategie so schnell wie möglich zu einem Freihandelsabkommen gelangen.
Zur Doha-Runde, die von einigen von Ihnen erwähnt wurde: Diese wurde im Juli 2006 sistiert. Informell haben danach technische Arbeiten stattgefunden, auch viele bilaterale Gespräche der einzelnen Akteure der WTO. Die Schweiz hat sich immer aktiv an diesen Arbeiten beteiligt. Das WEF in Davos hat uns Gelegenheit gegeben, über dreissig Minister einzuladen. Die Aussprache unter den WTO-Ministern hat zu einer Reaktivierung der Doha-Runde geführt, indem in der Tat im Februar dieses Jahres die Gespräche in Genf offiziell wiederaufgenommen wurden. Somit war gerade auch Davos ein Input, eine starke Unterstützung, um die verschiedenen Akteure zu mehr Flexibilität bei ihren bisherigen Positionen zu bewegen, aber auch um der Bedeutung der WTO Nachdruck zu verleihen.
Die multilaterale Ebene, das wurde auch von den Kommissionssprechern klar und richtig dargelegt, hat für die Schweiz oberste Priorität, und das wird auch so bleiben. Wir haben ein grosses Interesse an verlässlichen Regulierungen für die global tätige Wirtschaft. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir weiterhin versuchen, uns in der Doha-Runde für einen besseren Marktzugang für Industrieprodukte und für Dienstleistungen und auch für den Abbau von Zöllen im Bereich der Agrarwirtschaft einzusetzen.
Herr Müller Walter, es ist sicher so, dass wir den Fokus bei dieser Doha-Runde nicht allein auf der Landwirtschaft haben. Das war bisher gerade das, was die Verhandlungen blockiert hat. Aber es ist natürlich auch so, dass es ohne Konzessionen im Bereich der Landwirtschaft nicht gehen wird, damit auch das Ergebnis betreffend Marktzugang für Industrieprodukte und für Dienstleistungen für die Schweiz positiv ausfällt. Wir versuchen deshalb, in einer Gesamtsicht am Schluss dann auch das Gesamtresultat zu beurteilen, und setzen uns dafür ein, dass dieses ausgewogen ausfällt und für die Volkswirtschaft Schweiz entscheidende Gewinne und Perspektiven mit sich bringt. Die Schweiz wird sich deshalb weiterhin auch im Bereich des multilateralen Handelssystems einsetzen. Ich hoffe auch, dass, wie es sich jetzt abzeichnet, in den nächsten Monaten Teilresultate erreicht werden, die in den USA eine bedeutende Rolle für eine Verlängerung der "trade policy authority" (TPA) des amerikanischen Präsidenten spielen; das ist eine wichtige Voraussetzung für den Abschluss dieser Runde.
Zur EU-Politik haben wir Ihnen im Bericht dargelegt, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen, das Gott sei Dank von unserer Bevölkerung befürwortet wurde, vor allem im vergangenen Jahr den nationalen Arbeitsmarkt massiv [PAGE 123] unterstützt hat; Fachkräfte konnten mit diesem Instrument gewonnen werden, und das hat hier zu Produktivitätssteigerungen und zu einem wirtschaftlichen Impuls geführt. Auf der anderen Seite haben auch die flankierenden Massnahmen etwas beigetragen und zum Teil das Entstehen von negativen Effekten für sozial Schwächere verhindert. Wir werden Ihnen in diesem Jahr auch den Evaluationsbericht über diese flankierenden Massnahmen präsentieren.
Das neue Protokoll der Bilateralen II über den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten hat die Exporte von Erzeugnissen der schweizerischen Lebensmittelindustrie in die EU auch beflügelt. Im laufenden Jahr sind in der EU-Politik, in der weiteren vertraglichen Ausgestaltung des Verhältnisses Bern-Brüssel, kaum grosse Würfe zu erwarten. In den beginnenden Verhandlungen mit der EU im Bereich Stromhandel gilt es, den Zugang unserer Stromerzeuger und Strombezüger zum europäischen Umfeld unter Wahrung unserer Rechte als wichtiges Transitland vertraglich umfassend zu regeln. Auch muss im Rahmen der Abwicklung von Zollverfahren darauf gepocht werden, dass diese trotz Erfordernissen der Sicherheit nicht schwerfälliger, sondern einfacher und damit kostengünstiger werden.
Zwei grössere Themen werden dieses Jahr eine gründliche Vorbereitung erfahren. Dazu gehört die geplante Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG), deren Vernehmlassung nächste Woche ablaufen wird und die dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz zum Durchbruch verhelfen soll. Das zweite Thema, das wir dieses Jahr näher untersuchen und wenn möglich dem Bundesrat unterbreiten wollen, ist ein mögliches Freihandelsabkommen mit der EU zu Landwirtschaftserzeugnissen und Lebensmitteln. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch hier Wege aufzeigen können, auf denen dieses ambitiöse Ziel im Interesse der Konsumenten, im Interesse der Nahrungsmittelindustrie und im Interesse einer konkurrenzfähigen Landwirtschaft vorangetrieben werden kann. Der bilaterale Weg, das wissen Sie, geniesst in der Bevölkerung breite Unterstützung. Deshalb, Herr Gysin, ist es auch klar, dass der Bundesrat dieses Instrument des Bilateralismus weiterverfolgen wird; das haben wir Ihnen im Rahmen der Europapolitik-Berichterstattung dargelegt. Das ist unsere konsequente Linie; sie wird bei allen Gesprächen - sei es bei denen mit dem italienischen Ministerpräsidenten, sei es bei anderen - auch unsere gemeinsame bundesrätliche Politik sein.
Selbstverständlich werden wir bei den Diskussionen mit der EU-Kommission über gewisse Formen der Unternehmensbesteuerung ebenso klar darlegen, dass das Freihandelsabkommen von 1972 keine Verpflichtung enthält, in unserem Land in Steuerfragen EU-Regeln umzusetzen.
Die Freihandelsabkommen sind für uns im letzten Jahr effektiv bedeutender geworden, einerseits weil wir nicht einfach abwarten wollen, was die WTO-Runde mit sich bringt, sondern weil sie wie bis anhin ein Hauptpfeiler der Aussenwirtschaftspolitik sind und wir der Meinung sind, sie seien komplementär zum multilateralen System und hülfen eben auch, das Grundziel beider Instrumente - besserer Marktzugang für unsere Unternehmen - zu unterstützen.
Sie wissen, dass wir unser Netz von Freihandelsabkommen in der Regel im Zusammenhang mit der Efta ausbauen, und das war im letzten Jahr auch der Fall. Die Unterzeichnung eines Abkommens mit der Südafrikanischen Zollunion und eines Abkommens mit Ägypten sowie die Wiederaufnahme der seit Längerem unterbrochenen Verhandlungen mit Kanada dürfen wir hier positiv verbuchen. Ebenfalls im Berichtsjahr sind Freihandelsabkommen mit Libanon und der Republik Korea in Kraft getreten. Gemessen am Bruttoinlandprodukt gehört Korea, das wurde erwähnt, zu den zehn grössten Volkswirtschaften der Welt und ist somit nach der EU der grösste Freihandelspartner der Efta-Staaten.
2006 haben wir auch die Grundlage für neue Projekte gelegt, auch hier mit zum Teil sehr bedeutsamen Handelspartnern. So haben wir im Juni Verhandlungen mit den Staaten des Arabischen Golfkooperationsrates über ein umfassendes Freihandelsabkommen aufgenommen, und die seit 2005 laufenden Freihandelsverhandlungen mit Thailand werden wir dieses Jahr fortführen. Mit Indien, das habe ich schon erwähnt, konnten wir eine gemeinsame Studiengruppe zur Prüfung der Machbarkeit eines Freihandelsabkommens einsetzen. Hinsichtlich Indonesien hat eine gemeinsame Studiengruppe die Aufnahme von Verhandlungen vorgeschlagen. Im letzten Dezember, das wurde auch erwähnt, war für uns nicht sehr erfreulich, dass China nur mit Island bilaterale Freihandelsverhandlungen aufgenommen hat. Aber die Gespräche mit China haben ergeben, dass auch hier durchaus ein Potenzial vorhanden ist und dass die Verhandlungen später auf sämtliche Efta-Staaten ausgedehnt werden sollen.
Die Efta-Staaten haben im Frühling 2006 mit Peru und Kolumbien Zusammenarbeitserklärungen unterzeichnet. Freihandelsverhandlungen werden in den nächsten Wochen beginnen. Auch sollen die Verhandlungen mit Algerien sowie möglicherweise mit Albanien in diesem Jahr eröffnet werden. Wir pflegen zudem exploratorische Gespräche und Kontakte mit den Mercosur- und den Asean-Staaten, mit Russland und der Ukraine. Auf bilateraler Ebene - das ist sehr erfreulich - haben wir mit Japan vereinbart, Verhandlungen über ein wirtschaftliches Partnerschafts- und Freihandelsabkommen aufzunehmen. Japan - das wissen Sie - ist nach der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. Das angestrebte Abkommen wäre das erste präferenzielle Wirtschaftsabkommen Japans mit einem europäischen Partner. Es ist klar, dass wir diesem Verhandlungsprozess, der in diesem Frühjahr beginnen soll, höchste Priorität einräumen.
Die Zusammenarbeit mit den USA war im letzten Jahr mit dem Forum, das im Mai installiert wurde, ein Schwerpunkt. Im Dezember haben wir mögliche punktuelle Handelserleichterungen identifiziert. Wir werden in diesem Jahr die Arbeiten weiterführen.
Ich möchte zum Schluss noch auf den dritten Pfeiler unserer Aussenwirtschaftsstrategie eingehen, der hier zum Teil auch kritisch beleuchtet wurde. Diese dritte Dimension ist nicht einfach völlig untergeordnet, sondern sie hat für uns genauso hohe Bedeutung wie die Freihandels- oder die multilaterale Ebene. Das Seco leistet einen wichtigen Beitrag an eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Empfängerländer sowie an deren Integration ins internationale Wirtschaftssystem. Einen Meilenstein bildete daher im vergangenen Jahr die Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas; die beiden Botschaften für die Rahmenkredite sind derzeit im Ständerat. Gleichzeitig führen wir technische Gespräche mit den zehn Empfängerländern über die Modalitäten für die Zusprechung und die Ausrichtung dieses Erweiterungsbeitrages.
In diesem Jahr werden wir der Ausarbeitung einer Botschaft über die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen zugunsten der Entwicklungsländer weiter einen hohen Stellenwert einräumen. Sie wird die Grundlage für das Unterstützungsprogramm während der kommenden Jahre bilden und soll auch deren thematische wie auch geografische Schwerpunkte darlegen. Unser Ziel ist es, die Wirksamkeit der Unterstützung noch weiter zu verbessern und dabei den innovativen Charakter und die effiziente Umsetzung der Zusammenarbeit beizubehalten. Grundlegend für den Erfolg der Unterstützungsmassnahmen wird dabei die Verbesserung der Regierungsführung, die Good Governance, sein, mit der es gerade in einigen dieser Nehmerländer nicht zum Besten steht. Auch die internationalen Finanzierungsinstitutionen sind gewillt, dieser guten Regierungsführung und der Korruptionsbekämpfung in ihren Programmen noch mehr Gewicht zu geben. Diese Themen bildeten denn auch den Hauptgegenstand der Jahresversammlung der Bretton-Woods-Institutionen vom vergangenen September in Singapur.
Die in diesem Bereich aufgeworfenen Fragen, vor allem die erste Frage von Herrn Geri Müller, möchte ich deshalb wie folgt beantworten: Es ist effektiv so, dass die wirtschaftliche Entwicklungshilfe für uns ganz entscheidend ist. Sie trägt dazu bei, die Armut auf der Welt zu bekämpfen, und sie darf auch Erfolge verzeichnen. Es sind in der Regel vier [PAGE 124] Instrumente, die entscheidend sind, nämlich die makroökonomische Unterstützung, die Handelsförderung, die Investitionsförderung und die Infrastrukturfinanzierung. Die Bedeutung dieser Instrumente wird regelmässig gemessen, die OECD insbesondere attestiert unseren Instrumenten hier auch eine hohe Wirksamkeit. In der Armutsbekämpfung haben wir gewaltige, messbare Verbesserungen erreicht. Auch wenn die Zahl der von Armut betroffenen Personen - absolut gesehen - gleich geblieben ist, ist zu berücksichtigen, dass die Bevölkerungszahl auf der Welt eben massiv zugenommen hat. Insofern können wir auch untermauern, dass diese Strategie nicht nur im Interesse der Wirtschaft ist, sondern langfristig auch die Armutsbekämpfung unterstützt und in den Entwicklungsstaaten zu Ergebnissen führt. Damit können diese selbstständig ihre Zukunft meistern, insbesondere mit den Infrastrukturen, die wir aufbauen helfen, und auch mit dem vermittelten Know-how.
Sie haben auch gerügt, dass bei dieser Strategie die Menschenrechte zu kurz kämen. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass in der Präambel der Freihandelsabkommen immer eine Menschenrechtsbestimmung enthalten ist. Wir legen also Wert darauf. In dieser Hinsicht ist die Aussenwirtschaftspolitik kongruent mit der Aussenpolitik, bei welcher wir die Respektierung der Menschenrechte betonen und verlangen. Deshalb fliesst das auch in Freihandelsabkommen immer als Bestandteil der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ein. Ich glaube, dass wir auch hier sagen dürfen, dass diese stetige Betonung der Menschenwürde Früchte trägt, dass deshalb auch zahlreiche Staaten die von uns gesetzten Standards respektieren und wir sie bei Prozessen unterstützen können, bei welchen Menschenrechte von einem Staat besser gestützt werden.
Sie haben noch eine Frage bezüglich der Embargos aufgeworfen. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Schweiz die Beschlüsse des Uno-Sicherheitsrates zwingend umsetzen muss; das betrifft gerade Iran und Nordkorea, die von Ihnen erwähnt wurden. Als Mitglied der Uno haben wir hier gar keine Wahl, und ich denke, dass es richtig ist, dass die Weltgemeinschaft im Rahmen der Uno in dieser Sache gemeinschaftlich die Beschlüsse des Sicherheitsrates umsetzt, statt sie zu verzögern oder Sonderzüge zu fahren.
Im Rahmen der Uno-Politik, bezüglich welcher Usbekistan von Ihnen erwähnt wurde, ist es anders: Hier sind wir im freiwilligen Nachvollzug. Aber auch hier entspricht es unserer Tradition, dass wir uns in aller Regel an die Beschlüsse halten, weil es keinen Sinn macht, dass die Schweiz diesbezüglich andere Kriterien anwendet.
Zur Frage von Herrn Müri zu den Empfehlungen im Bereiche der Gesundheitspolitik auf Seite 943 der Botschaft: Der OECD-Bericht, in welchem diese Empfehlungen gemacht werden, verweist ja auf die hohe IV-Quote der Schweiz, insbesondere auch im Bereiche der psychischen Erkrankungen. Die Antwort des Bundesrates ist relativ klar: Stimmen Sie in der kommenden Volksabstimmung der 5. IV-Revision zu. Genau hier hat der Bundesrat die frühzeitige Intervention bei Krankheitsfällen unterstützt und möchte mit dieser Strategie natürlich eine Reduktion der IV-Quote erreichen. Wir hoffen, dass es auch künftig noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Bereiche geben wird.
Zur Frage von Herrn Rennwald bezüglich der Arbeitsmassnahmen: Hier möchte ich Sie vielleicht auch noch auf die ILO-Agenda verweisen. Als Mitglied der ILO setzt sich die Schweiz auch für eine menschenwürdige Politik im Bereiche des Arbeitsrechtes ein. Diese Agenda setzen wir um. In diesem Bereich ist es somit auch unser Bestreben, weltweit Arbeitsnormen zu fördern, die auch dazu dienen, die Konditionen für die Arbeitnehmenden zu verbessern. Das wird sicher auch einen Stellenwert haben, sei es im Rahmen der WTO, sei es auch im Rahmen von präferenziellen Abkommen, etwa mit den Oststaaten Europas, in denen diese Kriterien von uns auch unterstützt und betont werden.
Zur Frage von Herrn Gysin Remo: Sie haben Ilisu angesprochen. Sie kennen die Haltung des Bundesrates. Er hat für dieses Werk provisorisch die Exportrisikogarantie (ERG) erteilt, zusammen mit Österreich und Deutschland; es sind drei ERG-Staaten betroffen. Wir haben einen Katalog von hundert Massnahmen definiert, die jetzt evaluiert worden sind und die, wie wir gesagt haben, zufriedenstellend erfüllt sein müssten, damit man die definitive ERG erteilen könne. Das läuft. Was für uns weiter wichtig ist, ist ein Monitoring dieses Projektes, damit man auch nach Erteilung einer ERG immer die Möglichkeit hätte, die Einhaltung der geforderten Standards zu prüfen. Dazu auch hier ein Hinweis, Herr Gysin: Wenn wir die Weltbankstandards und unsere hohen Standards anwenden, so ist das sinnvoll. Es gibt aber - Sie wissen das - Staaten auf dieser Welt, die gerade im Bereiche der Projektfinanzierung ohne Konditionen vorgehen, die keine Standards verlangen. In diesem Kontext ist die bundesrätliche Politik auch zu sehen. Den Menschen in den betroffenen Staaten helfen wir am besten, wenn wir Projekte mit Standards unterstützen. Die Energieproblematik in der Türkei ist bedeutend. Die im Bereiche des Ilisu-Staudamms wohnenden Menschen gehören zu den ärmsten in der Türkei, finden sehr oft keine Arbeit in dieser Region. Deshalb ist es eine Güterabwägung, die man hier zum Schluss vornehmen muss.
Zu Ihren Bemerkungen bzw. Anwürfen betreffend den PC-21 werde ich keine Kommentare abgeben. Was die Kriegsmaterialexporte betrifft, hat der Bundesrat eine klare Haltung, die auf Verordnungen abgestützt ist und sich am Kriegsmaterialgesetz orientiert. Das EVD, das EDA und das VBS sind immer in diese Abwicklungen mit einbezogen; alle wirken an diesem Verfahren mit und nicht primär das EJPD; das ist vom Gesetz so vorgesehen.
Ihr Votum zur Zusammenlegung der Entwicklungszusammenarbeit in einem Departement nehme ich zur Kenntnis. Das ist ein Gegenstand, welchen der Bundesrat im Rahmen der Verwaltungsreform und der Aufgabenüberprüfung prüft. Ob das Sinn macht, werden wir sehen; es ist aber mit Sicherheit nicht so, dass unterschiedliche Politiken bestehen, sondern die Aussenwirtschaftspolitik ist eng koordiniert mit der Aussenpolitik. Wir haben Länderstrategien und internationale Ziele, an die man sich halten muss. Es gibt also keine Widersprüche und keine Probleme; insofern können Sie nicht behaupten, dass hier unterschiedliche Instrumente angewendet werden.
Ich hoffe, damit Ihre Fragen vollumfänglich beantwortet zu haben, und bedanke mich nochmals für die Zustimmung zu diesem Bericht. Ich hoffe, dass wir auch im Jahr 2007 mit unserer Aussenwirtschaftspolitik unsere Exportunternehmen unterstützen können. Für die Schweiz ist es zentral, gute Standortbedingungen für Investoren, aber ebenso optimale Rahmenbedingungen für die Exportindustrie bieten zu können. Sie sind entscheidend dafür, dass wir im globalen Wettstreit auch künftig bestehen können.