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Triponez Pierre · Nationalrat · 2007-03-08

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-08

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau ist jetzt tatsächlich schon über zehn Jahre in Kraft. Es ist von daher sicher nicht falsch, einmal eine Art Zwischenbilanz zu ziehen und eine Standortbestimmung vorzunehmen.

Auch wenn ich die Bezeichnung "Gleichstellung" nach wie vor fürchterlich finde - ich habe seit eh und je den Begriff "Gleichberechtigung von Frau und Mann" als eine etwas angemessenere Bezeichnung empfunden -, könnte man sich eigentlich heute darüber freuen, dass diese Zwischenbilanz insgesamt positiv ausfällt. In diesen zehn Jahren wurden relativ wenige konkrete Gesetzesvorstösse eingereicht.

Diskriminierungen erfolgen weniger - das behaupte ich hier - im eigentlichen Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin, sondern eher ausserhalb. Sie sind halt doch Zeichen eines Mangels an gegenseitiger Achtung und Toleranz. Frau Haller hat daran erinnert: Ein Vorkommnis wie letztes Wochenende in Bern, bei dem, wenn man den Zeitungsberichten glauben darf, eine Referentin zum Thema "Rolle der Frau" - worüber wir ja heute auch ein bisschen sprechen - von andersdenkenden Frauen, offenbar vorwiegend aus dem linken und grünen Feministinnenlager, am Reden gehindert wurde, ist tatsächlich skandalös, entmutigend und bedenklich. Ich bin ein bisschen erstaunt, meine Damen links der Mitte, dass nicht eine Einzige von Ihnen hier dieses Ereignis erwähnt und sich dazu durchgerungen hat, dafür eine Entschuldigung vorzubringen. Das gibt mir zu denken!

Im Arbeitsverhältnis dagegen - das zeigt auch der heute schon mehrfach zitierte Bericht - kommt solches eigentlich wenig vor. Das ist auch nicht verwunderlich. Diskriminierungen irgendwelcher Art liegen nicht im Interesse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entscheidend für uns - ob klein oder gross - ist letztlich die wirtschaftliche Leistung und nicht das Geschlecht der beteiligten Personen. Die Erwerbsquote der Frauen und auch jene der Männer in der Schweiz sind im internationalen Vergleich bekanntlich ausgesprochen hoch. Zudem zeichnet sich mittelfristig - wenn dann die geburtenarmen Jahrgänge der Achtzigerjahre auf den Arbeitsmarkt kommen - eine Verknappung des Arbeitskräftepotenziales ab. Es ist auch von daher wirtschaftlich entsprechend wichtig, dass wir das Reservepotenzial von Frauen und Männern für unsere Wirtschaft noch besser ausschöpfen.

Anstatt all das positiv zu würdigen, sich vielleicht sogar ein bisschen zu freuen, Herr Daguet, und sich nicht dermassen zu ärgern, wie Sie das hier getan haben, legen Sie heute eine ganze Palette von Postulaten und Motionen auf den Tisch, welche einen der wichtigsten Trümpfe [PAGE 138] unseres Arbeitsmarktes, nämlich die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, teilweise ernsthaft gefährden.

Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Das heisst: Wir sollten keine neuen Bestimmungen in das Gleichstellungsgesetz und/oder in das Arbeitsgesetz einfügen, welche die Flexibilität unseres Arbeitsmarktes einschränken oder bürokratische Kontrollmechanismen einführen, die sich letztlich nicht positiv, sondern kontraproduktiv auswirken. Wohin rigide Arbeitsmärkte führen, das zeigen uns doch unsere Nachbarn, beispielsweise Frankreich und Deutschland, mit aller Deutlichkeit, nämlich zu Arbeitslosenzahlen, welche jene der Schweiz deutlich übertreffen.

Es dürfte Sie deshalb nicht überraschen, dass ich persönlich all diese Motionen und Postulate klar ablehne und Sie dringend ersuche, ein Gleiches zu tun.

Setzen wir das bestehende Gleichstellungsgesetz um. Hüten wir uns vor Verschärfungen und neuen Vorschriften, die sich zu guter Letzt gegen die Frauen richten werden. Tragen Sie Sorge zu unserem flexiblen Arbeitsmarkt, sowohl im Interesse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.