Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2007-03-08
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-08
Wortprotokoll
Die heutige Debatte ist eigentlich aus zwei Gründen unbefriedigend. Erstens ist mit den vorliegenden Vorstössen nur ein Bruchteil der Probleme traktandiert, mit denen sich die Frauen auch heute noch konfrontiert sehen, und zweitens sollte es eigentlich im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit sein, dass in jedem Bereich die nötigen Korrekturen vorgenommen werden.
Da es in der kurzen Zeit nicht möglich ist, zu allen Problemen Stellung zu nehmen, habe ich mich dafür entschieden, zur Motion Roth-Bernasconi 06.3725 zu sprechen, weil gerade das Thema Gewalt gegen Frauen den politischen Handlungsbedarf in vielen Punkten deutlich macht. Wenn man sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen näher auseinandersetzt, wird eines rasch klar: Gewalt gegen Frauen zeigt sich in ganz verschiedenen Formen. Dies geht von häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, Zwangsprostitution bis zu Verschleppung, Menschenhandel oder auch Genitalverstümmelung. Gewalt gegen Frauen ist zudem leider ein alltägliches Problem und in der ganzen Welt, in allen Ländern, auch in der Schweiz, verbreitet, ja alltäglich.
Die am weitesten verbreitete und schlimmste Form weiblichen Leidens ist die häusliche Gewalt, Gewalt durch Vertraute, Partner und andere Familienmitglieder. Der Europarat hat in einer Studie festgestellt, dass häusliche Gewalt gegen Frauen der Hauptgrund für Tod und Invalidität von Frauen zwischen 16 und 44 Jahren ist. Dabei gibt es gerade in diesem Bereich wohl noch eine riesige Dunkelziffer. All diese Gewalt gegen Frauen erfolgt aus dem einfachen Grund, dass es Frauen sind.
Die Verantwortung der Parlamente und somit von uns allen, diesbezüglich aktiv zu werden, ist gross. Die Uno hat bereits 1993 in einer Erklärung Folgendes festgehalten: "Frauen haben gleichberechtigten Anspruch auf den Genuss und den Schutz aller politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und sonstigen Menschenrechte und Grundfreiheiten." Und: "Die Staaten sollen Gewalt gegen Frauen verurteilen und keinerlei Brauch, Tradition oder religiöse Erwägung geltend machen, um sich ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Beseitigung dieser Art von Gewalt zu entziehen."
Solche Erklärungen sind natürlich wichtig, nicht zuletzt als Verpflichtungen der Staatengemeinschaft. Leider hat sich aber seit dieser Erklärung insgesamt wenig, zu wenig geändert, und das zeigt deutlich, dass es eben mehr braucht. Die Staaten, wir alle sind ganz konkret gefordert, mit allen geeigneten Mitteln eine Politik zur Beseitigung bzw. Verhinderung jeder Gewalt gegen Frauen zu verfolgen. Dies bedeutet vorab einen umfassenden Gleichstellungsansatz oder, mit anderen Worten, eine nationale Gesetzgebung, beginnend bei der Verfassung, die die Rechte der Frauen festhält und gewährleistet. Dies bedeutet Chancengleichheit schon in der Erziehung und Ausbildung. Das bedeutet die berufliche Gleichstellung von Frau und Mann, namentlich die Lohngleichheit, aber auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von familialen, sozialen und beruflichen Tätigkeiten mittels einer Sozial- und Familienpolitik, die dieses Anliegen auch berücksichtigt. Das bedeutet gleichen Zugang der Frauen zu Macht- und Entscheidungspositionen und volle Teilnahme an Macht- und Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen, insbesondere in der Politik, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Gerade da hat auch die Schweiz nach wie vor einen riesigen Nachholbedarf - was die politische Vertretung betrifft, ist nicht zuletzt auch meine Fraktion ganz besonders gefordert. In all diesen Bereichen haben wir also auch in unserem Land noch viel zu tun, und zwar Frauen und Männer gemeinsam und über alle Parteien hinweg.
Schliesslich ist auch eine gute internationale Zusammenarbeit nötig, denn es geht schliesslich auch um die Besserstellung der Frauen und Mädchen weltweit. Auch da sind wir als Land, aber auch als Parlamentarierinnen und Parlamentarier speziell gefordert - wir alle -, dazu beizutragen. Denken Sie an die Erreichung der Millenniumsziele der Uno. Da geht es bei verschiedenen Zielen um die Verbesserung der Lebenssituation von Mädchen und Frauen, und zwar geht es um minimale Lebensbedürfnisse. Das geht auch uns etwas an. Da müssen wir unsere Hilfe einfach verbessern und aufstocken. Oder nehmen Sie die Genitalverstümmelung: Die Menschenwürde der betroffenen Frauen und Mädchen wird zutiefst verletzt. Da können und dürfen wir doch nicht einfach wegsehen.
Damit bin ich konkret wieder bei der Motion Roth-Bernasconi. Neben der umfassenden Gleichstellung und internationalen Solidarität ist zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ein gezieltes und konsequentes Vorgehen zur Prävention und zur Verfolgung unabdingbar. Gewalt gegen Frauen muss überall und in allen Formen kriminalisiert werden. Dazu gehört es insbesondere auch, die Information und die Koordination der Aktivitäten zu verbessern. Eine nationale Kampagne kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, die Motion Roth-Bernasconi anzunehmen.