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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2007-03-12

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-03-12

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Revision des Raumplanungsgesetzes darum, gewisse Ausnahmen in der Landwirtschaftszone zuzulassen, um den Landwirten eine bessere Erwerbs- und Konkurrenzsituation zuzugestehen. Wir haben verschiedene Ausnahmen bewilligt und - einvernehmlich mit dem Ständerat - durchberaten. Jetzt kommt eine Ausnahme zu den bereits beratenen dazu: Man kann an und für sich nichtzonenkonforme Bauten trotzdem in der Landwirtschaftszone erstellen, wenn die Landwirte Energie aus Biomasse produzieren.

Dies ist - auch vor dem Hintergrund der Energie- und Klimadiskussion - ein Postulat, das man selbstverständlich akzeptieren kann, indem man für die Energieproduktion eine Ausnahme macht. In diesem - und nur in diesem - Zusammenhang hat der Bundesrat die Ausnahme vorgeschlagen, Anlagen und Bauten zur Produktion von Energie aus Biomasse zuzulassen. Dann ist der Nationalrat als Erstrat gekommen und hat noch schnell den Zusatz "oder Kompost" eingefügt. Damit ist ein Element hinzugekommen, das an sich vom Ansatz her, der diesem Artikel zugrunde liegt, gar nicht dazugehört. Kompostierung ist im Zusammenhang mit der Biomasseverwertung zur Energiegewinnung kein absolut notwendiges Element. Dieses fremde Element hat der Ständerat wieder korrigiert und ist dann nach zweimaligem Hin und Her auf die Idee eingetreten und hat sie mit dem Begriff der Feldrandkompostierung halbherzig aufgenommen. Damit wollte der Ständerat aber genau ein Zeichen setzen, dass er nicht Kompostieranlagen industrieller Art in der Landwirtschaftszone zulassen will, wo sie zonenfremd sind. Dabei ist es egal, ob sie, wie Herr Lustenberger sagt, Emissionen verursachen würden usw. Sie sind dort grundsätzlich zonenfremd und gehören als industrielle Anlagen in die Industriezone. Damit hat der Ständerat also eigentlich die klaren Regeln der Planung und der Raumplanung nochmals festgehalten.

Die Mehrheit hat jetzt eine Lösung gefunden, bei der man die Kompostieranlagen immerhin so weit zulassen will, als sie einen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Ansatz, nämlich der Gewinnung von Energie aus Biomasse, aufweisen. Mit dem Zusatz, dass dieser Zusammenhang bestehen muss, ist die Mehrheit Ihrer Kommission auf die Idee des Ständerates eingetreten und hat damit eigentlich einen sinnvollen Kompromiss gefunden. Wenn Sie aber mit der Minderheit stimmen, dann lassen Sie offen, ob allenfalls eben Grosskompostieranlagen in die Landwirtschaftszone gesetzt werden können, und das ist raumplanerisch völlig daneben.

Ich bitte Sie daher, mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen.