Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-12
Wortprotokoll
Wie Frau Müller-Hemmi zu Recht festgestellt hat, hat der Bundesgerichtsentscheid vom 1. März 2007 den Entscheid der Wettbewerbskommission über die Buchpreisbindung geschützt. Der Schweizerische Buchhändler- und Verleger-Verband sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben im Anschluss an diesen Entscheid am 2. März 2007 ein Ausnahmegesuch nach Artikel 8 des Kartellgesetzes an den Bundesrat gerichtet. Sie werden jedoch die Begründung und allfällige Ergänzungen des Antrages erst noch nachreichen. In Unkenntnis des genauen Antrages und der Begründung wird der Bundesrat nicht sagen, wie er über das Gesuch entscheiden wird. Selbstverständlich wird der Bundesrat bei seinem Entscheid aber alle relevanten Elemente in seine Überlegungen einbeziehen.