Wobmann Walter · Nationalrat · 2007-03-12
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-12
Wortprotokoll
Schritt für Schritt zurück ins Mittelalter - das kam mir beim Lesen des vorliegenden Gesetzes spontan in den Sinn. Im Mittelalter waren Könige, Fürsten, Vögte und ihr Gefolge die Privilegierten; heute sind es internationale Beamte und neu die sogenannten NGO. Ohne zwingenden Grund sollen nun mit dem vorliegenden Gesetz Vorrechte von internationalen Gesandten und der Kreis der finanziell Begünstigten sogar auf Nichtregierungsorganisationen ausgedehnt werden. Das brächte also eine Ausweitung auf ganze Heerscharen von Leuten mit sich, obwohl die Schweiz heute schon den völkerrechtlichen Gepflogenheiten voll und ganz Genüge tut und somit auch keinerlei Anlass für eine solche Ausdehnung besteht.
Die Bedeutung der Schweiz als Mittlerin, Verhandlungsort und Gaststaat von internationalen Konferenzen und Tagungen ist aber völlig unbestritten, auch bei der SVP. Es ist darum auch richtig, dass gewisse völkerrechtliche Subjekte und deren Bedienstete in den Genuss von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen kommen. Aber dieser Kreis der Begünstigten muss möglichst klein gehalten werden. Immer mehr Privilegien und finanzielle Unterstützung für immer mehr internationale Leute - das wird vom Grossteil unserer Bevölkerung zu Recht, wie ich meine, ganz bestimmt nicht verstanden. Das im Jahre 2001 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen, Fipoi, regelt das materiell wichtigste Problem der schweizerischen Gaststaatpolitik kurz und transparent. Das genügt voll und ganz.
Es ist offensichtlich, dass mit dem vorliegenden Gaststaatgesetz versucht wird, die bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich der gewährten Vorrechte, Immunitäten und Finanzhilfen auszubauen und den Kreis der Begünstigten massiv zu erweitern. Aber welche Anforderungen werden an die neu begünstigten NGO gestellt? Wo genau ist die Grenze zu sogenannten Pseudo-Organisationen? Das alles ist in diesem Gesetz völlig offen. Völlig inakzeptabel ist auch, dass internationale Beamte ihren diplomatischen Status inklusive Steuerfreiheit in der Schweiz neu auch nach ihrer Pensionierung beibehalten können.
Ich staune schon, dass gerade die Linksparteien hier im Saal diesen Privilegien und vor allem der Steuerbefreiung zustimmen können, welche bekanntlich die Steuerhoheit der Kantone und der Schweiz massiv bekämpfen. Eigentlich noch mehr: Sie sind sogar bereit, beim aktuellen Steuerstreit mit der EU unser Land und unser Volk in Brüssel auf äusserst verwerfliche Art und Weise zu verraten. Aber so ist anscheinend diese Politik. Doch wenigstens zeigen sie damit der Bevölkerung ihr wahres Gesicht. Aber die Quittung kommt jeweils sehr schnell; wir haben es am gestrigen Sonntag wieder einmal deutlich gesehen. In der Botschaft sind auch die Auswirkungen wegen der Finanzhilfen nicht klar ersichtlich, z. B. wie hoch die Ausfälle durch Steuer- und Zollbegünstigungen sind oder wie hoch sie sein werden.
In der Diskussion in der APK kam auch bei den Mitteparteien eine mittlere bis grössere Unzufriedenheit mit dem vorliegenden Gesetz zum Ausdruck. Zudem war die Vernehmlassungsantwort der SVP bereits negativ. Trotzdem wurden keine der damals gemachten Änderungsvorschläge bei der Ausarbeitung des Gesetzes berücksichtigt. Ich frage mich wirklich, wofür wir eigentlich noch Vernehmlassungen machen. Ist das nicht nur noch Zeitverschwendung, oder gehört diese Missachtung etwa zur vermehrt aufkommenden Arroganz im Departement für auswärtige Angelegenheiten?
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen Nichteintreten auf dieses Geschäft. Sollte Eintreten beschlossen werden, will die SVP-Fraktion mit dem Rückweisungsantrag dem Bundesrat den Auftrag geben, eine neue Vorlage auszuarbeiten, aber auf jeglichen - ich betone: jeglichen - Ausbau von Privilegien, Sonderrechten und finanziellen Beiträgen zu verzichten, also den aktuellen Stand zu bewahren.