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preparatory:AB 71936

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-12

Wortprotokoll

Herr Widmer, ich habe damit keine Probleme. Ich war vor einem Jahr in Berlin, wo man mir vor der Presse auch diese Frage gestellt hat. Ich sage immer: Das schweizerische Bankgeheimnis schützt keine Straftaten. Das ist das grosse Missverständnis. Man wird überall sagen, dass wir Straftaten schützen. Das ist nicht so! Wir unterscheiden einfach die Schwere der Straftaten, wir definieren sie - die einen sind Verbrechen, die anderen sind Vergehen -, und entsprechend sind die Sanktionen anders gestaltet. Aber wenn jemand dem Fiskus Informationen vorenthält oder wenn er auf arglistige Weise dem Fiskus Mittel entzieht, ist das ein Straftatbestand, der auch in der Schweiz sanktioniert wird. Dieses Missverständnis muss man - in einem Satz - immer wieder erklären. Insofern hat der Herr Nationalrat mit seiner Frage vollkommen Recht: Es ist ein Kommunikationsproblem.