Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-12
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-12
Wortprotokoll
In einem modernen Steuersystem ist die Emissionsabgabe in der Tat nicht optimal, denn es handelt sich um eine Transaktionssteuer. Das bedeutet zwei Dinge:
1. Die Emissionsabgabe belastet Investitionen. Sie kommt also volkswirtschaftlich gesehen eigentlich im falschen Moment, nämlich dann, wenn man Investitionsbedarf hat. Richtig wäre eine Besteuerung im Zeitpunkt des Zuflusses von Gewinn.
2. Die Emissionsabgabe knüpft nicht an eine tatsächliche Wertschöpfung an, sondern sie belastet den Sollertrag eines Unternehmens, sie stellt daher eigentlich eine zeitlich vorgezogene Form der Besteuerung dar.
Diese volkswirtschaftlichen und steuersystematischen Bedenken sind berechtigt; das möchte ich dem Motionär zubilligen. Aber ich möchte sie gleichzeitig auch etwas relativieren. Der Bundesrat ist ja unter dem Strich mit der Motion nicht einverstanden: Erstens werden die ausgegebenen Beteiligungsrechte höchstens ein einziges Mal von der Abgabe erfasst. Zweitens beträgt der Satz der Abgabe auf dem Eigenkapital bloss 1 Prozent. Drittens ist der Freibetrag neuerdings von 250 000 auf eine Million Franken erhöht worden. Viertens wurde mit dem Inkrafttreten des Fusionsgesetzes im Bereich der Emissionsabgabe mit Wirkung seit 2004 die folgende Befreiung eingeführt: Auf Beteiligungsrechten, die in Durchführung von Beschlüssen über die Umwandlung von Einzelfirmen, Handelsgesellschaften ohne juristische Persönlichkeit, Vereinen, Stiftungen oder Unternehmen des öffentlichen Rechts begründet oder erhöht werden, ist die Emissionsabgabe, sofern der bisherige Rechtsträger während mindestens fünf Jahren bestand, bloss auf dem Nennwert der neugeschaffenen Beteiligungsrechte geschuldet.
Letztlich ist es halt doch so, dass diese Steuer aus der Sicht des Bundeshaushaltes eine effiziente und ergiebige Steuer ist. Die Einnahmen betrugen im Jahr 2004 200 Millionen Franken, im Jahr 2005 waren es 118 Millionen und im vergangenen Jahr, 2006, 234 Millionen. Diese Beträge genügen wahrscheinlich kaum als Massnahme zur nachhaltigen Förderung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU. Es ist unrealistisch zu glauben, dass die geforderte Massnahme zu einer wirklich spürbaren Verbesserung des Wachstumspotenzials unserer Wirtschaft führen würde. Die Statistiken zur Emissionsabgabe belegen, dass jährlich sehr wenige Gesellschaften davon betroffen sind; es sind kaum fünfzig Gesellschaften, die 60 bis 80 Prozent der entsprechenden Einnahmen des Bundes bestreiten, und die seit Anfang 2006 geltende neue Freigrenze entlastet jedes Jahr etwa 1700 Gesellschaften um Abgabebeträge bis zu 10 000 Franken. Die Erhebung und der Einzug dieser Steuer bringen gegenwärtig - ich habe es gesagt - rund 220 bis 230 Millionen Franken ein, und diese Arbeit kann eben mit bescheidenem administrativem Aufwand geleistet werden.
Sie merken, ich bin, wie der Motionär, von der Emissionsabgabe auch nicht begeistert. Ich hätte sie auch lieber rasch abgeschafft. Aber diese Abschaffung passt nicht in die jetzt vorliegende Unternehmenssteuerreform-Vorlage, wobei ich sagen muss, dass heute in der Begründung zur Motion dieser Zusammenhang auch nicht mehr geltend gemacht wurde. Ein entsprechender Antrag wurde übrigens in der WAK-SR im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform eingebracht. Er fand dann aber keine Unterstützung. Ich kann mir vorstellen, dass auch bei einer Ablehnung dieser Motion das Thema nicht vom Tisch ist. Wenn Herr Imfeld soeben von einer Unternehmenssteuerreform III gesprochen hat, dann hat er das, was er sagte, wahrscheinlich nicht aus der Luft gegriffen.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Motion abzulehnen.