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Hutter Markus · Nationalrat · 2007-03-12

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-12

Wortprotokoll

Ich spreche zu den beiden Motionen 04.3769 und 04.3770, weil sie eine Einheit bilden und auch als ausgleichende, sich ergänzende Vorstösse gleichzeitig eingereicht wurden.

Zunächst ist man versucht zu sagen: Schön, wie die Zeit arbeitet. In der Zwischenzeit, seit Dezember 2004, konnte glücklicherweise eine Stabilisierung der Bundesfinanzen herbeigeführt werden. Auch eine leichte Reduktion der Bundesschuld wurde mittlerweile erreicht. Dennoch ist die Berechtigung der Motionen nach wie vor gegeben, weil sie grundsätzlicher Natur sind, Verbesserung bringen und auf einen Zustand reagieren wollen, der jederzeit eintreten kann.

Gemäss Artikel 126 Absatz 4 der Bundesverfassung müssen bei Überschreiten des Höchstbetrages des Voranschlages die Mehrausgaben in den Folgejahren kompensiert werden. Dieses in der Verfassung verankerte System der Schuldenbremse ist hingegen mit hohen Risiken verbunden. Das Parlament kann sich letztinstanzlich über die Schuldenbremse und damit über die Verfassung hinwegsetzen, ohne dass eine Korrektur zu erfolgen hätte. Zielsetzung der Motionen ist deshalb genau diese Korrektur und die unbedingte Einhaltung der Schuldenbremse und/oder die unverzügliche Wiederherstellung eines schuldenbremsenkonformen Zustandes bei einer allfälligen Verletzung durch Regierung oder Parlament. Der Verfassung soll bei einer Verletzung der Schuldenbremse durch zwingend zu erfolgende Ausgabenstreichungen bei Subventionen und Beiträgen sowie bei Frühpensionierungen beim Bundespersonal Nachachtung verschafft werden.

Die vom Bundesrat angeschnittenen grundsätzlichen Fragen betreffen die Budgethoheit, die anvisierten Ausgabenarten sowie die Unterscheidung zwischen prioritären und nichtprioritären Organisationen. Es besteht indessen keineswegs die Meinung, dass die aufgeführten Organisationen abschliessend und exklusiv betroffen sein müssten, sondern die Aufzählung erfolgt im Sinne einer beispielhaften Nennung möglicher Subventions- bzw. Beitragskürzungen. Selbstverständlich ist es dem Bundesrat überlassen, die Auswahl nach seinen Prioritäten neu und anders vorzunehmen. Es ist hingegen schlüssig, bei jenen Positionen anzusetzen, die den Bundeshaushalt besonders stark belasten und bei denen eine gewisse Handlungsfreiheit besteht.

Was bereits abgeschlossene Verträge und die dadurch eingeschränkte Möglichkeit zur Senkung bereits vereinbarter Subventionen und Beiträge betrifft, ist zu vermerken, dass die Reduktion aus diesem Grund nur bis maximal 50 Prozent der budgetierten Zusagen ausmachen darf - eben um Vertragsverletzungen zu vermeiden.

Wichtig im Sinne einer Opfersymmetrie ist der innere Zusammenhang beider Motionen. Weil eben Schuldenbremsenkonformität für sämtliche Ausgabenarten gilt, sollen mit diesen Motionen auch mehrere Ausgabenarten von einer allfälligen Reduktion betroffen werden. So ginge es, falls die Schuldenbremse verletzt würde, nicht allein um die Kürzung von Subventionen und Beiträgen, sondern auch um einen zu leistenden Beitrag seitens der Personalausgaben, indem bei einer Verletzung der Verfassung auf aufwendige und teure vorzeitige Pensionierungen nach Sozialplan zu verzichten wäre.

Ich bitte Sie also, vorausschauend ein wirksames Instrument zu schaffen, um die Schuldenbremsenkonformität im Budgetprozess sicherzustellen. Wagen wir diesen Schritt zur ausgewogenen Absicherung eines von der Verfassung vorgeschriebenen Zustandes.