Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-09-18
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-18
Wortprotokoll
Für die positive Antwort auf meinen Vorstoss danke ich dem Bundesrat. Sie deckt sich mit der Beurteilung, die der Bundesrat schon in der Botschaft zu den bilateralen Verträgen abgegeben hat. Die dort erwähnte schlagkräftige Organisation und Begleitstruktur der Konferenz der Kantonsregierungen steht nach wie vor zur Verfügung, auch für die jetzt anstehende Runde. Hintergrund ist, dass sich bekanntlich die nationale Aussenpolitik vor allem im Bereich der Europapolitik mehr und mehr zur Innenpolitik und zu den Kantonen öffnet; sie fliesst mit der Innenpolitik zusammen. Es gibt eine Innen- und Aussenpolitik beim Verkehr, beim Umweltschutz usw. Vor allem dringt sie auch zu den Kantonen vor, und diese Verflechtung dürfte bei den möglichen weiteren bilateralen Verhandlungen noch intensiver werden, wenn wir die Gegenstände im Anhang zu den [PAGE 485] Verträgen durchsehen - Justiz, Inneres, Bildung, Jugend, Umwelt, allenfalls auch Betrugsbekämpfung. Dabei geht es um Dinge, die auch in der Zuständigkeit der Kantone liegen, die auch die Interessen der Kantone berühren.
Die Kantone wollen und müssen weiterhin zu den bilateralen Beziehungen beitragen, die Verträge umsetzen, die vertraglichen Zielsetzungen mit eigenen Massnahmen ergänzen, koordinieren, Impulse von unten geben, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausbauen. Das trifft - das möchte ich deutlich sagen - nicht nur für die Grenz-, sondern auch für die Binnenkantone zu: Transitverkehr, Grenzgänger usw. treten im ganzen Land auf; das Programm Interreg III beispielsweise eröffnet landesweit Chancen.
Mitwirkung soll diese Betroffenheit auffangen und die kantonalen Beiträge sinnvoll einfügen. Mitwirkung ist für eine gute, effiziente Umsetzung der Verträge wesentlich. Dazu muss die Mitwirkung massvoll ausgestaltet sein: dem Bund gegenüber, indem sie einen föderalistischen Ausgleich wirklich ermöglicht; den Kantonen gegenüber, indem diese ihre Rechte nicht übertrieben ausschöpfen - im Interesse der Handlungsfähigkeit der Schweiz und der Gesamtinteressen des Landes.
Gerade im Verhältnis zur EU kann sich die Mitwirkung nicht auf die landesinterne Dimension beschränken, sie muss mehrstufig ausgeübt werden; die Kantone sollen mit dem Bund zusammen direkt der EU gegenüber auftreten können. Die EU ist sich dies spätestens seit dem Amsterdamer Vertrag auch durchaus gewöhnt, ich denke an den Ausschuss der Regionen. Der Einsitz in den gemischten Ausschüssen erleichtert die Einflussnahme auf die Verhandlungen und steigert die Effizienz. Selbstverständlich sind die kantonalen Vertreter - das möchte ich unterstreichen - im Aussenverhältnis in die schweizerische Delegation eingegliedert und dem Delegationschef des Bundes unterstellt.
Bis zum Inkrafttreten der Verträge sind gegebenenfalls Übergangslösungen zu treffen, um die Umsetzung optimal vorzubereiten. Erfreulicherweise anerkennt der Bund auch dieses Anliegen. Im Verkehrsbereich besteht der Ausschuss für das Transitabkommen. Ich bitte darum, dass in anderen Gebieten gegebenenfalls entsprechende pragmatische Lösungen gesucht werden.