Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2007-03-13
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
Ich weiss schon selber, was ich sagen will und wie ich stimmen werde.
Das gesamtbetriebliche "Bio" ist ein Markenzeichen der Schweiz; europaweit ist darum die schweizerische Biolandwirtschaft auch besonders glaubwürdig und besonders anerkannt. Die gesamtbetriebliche Biolandwirtschaft ist leicht kontrollierbar und, was noch viel wichtiger ist, überzeugend. Wissen Sie, das Herz kann man nicht teilen, die Überzeugung kann man auch nicht teilen, und "Bio" kann man auch nicht teilen. Schon aufgrund der Überzeugung geht es nicht, dass man auf dem gleichen Betrieb das Obst chemisch behandelt und das Getreide nicht. Das ist technisch zwar ohne Weiteres möglich, aber es widerspricht unserer Überzeugung und dem Prinzip.
Wie ist nun die Interessenlage? Herr Binder, die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein vitales Interesse an klaren Verhältnissen; sie wollen wissen, was gespielt wird, und am klarsten sind die Verhältnisse bei einem gesamtbetrieblichen Ökoprogramm oder eben bei gesamtbetrieblichem "Bio". Nun gibt es bei den verschiedenen Programmen die subtile Unterscheidung zwischen Förderung und Kennzeichnung. Das ist juristisch vielleicht möglich, aber für die Konsumentin und den Konsumenten ist das überhaupt nicht nachvollziehbar. Für sie gilt "Bio gleich Bio", und das heisst "gesamtbetrieblich". Das ist die Interessenlage der Konsumentinnen und Konsumenten. Was sagen die Biobäuerinnen und -bauern zu diesem Thema? Genau das Gleiche: Sie wollen die Gesamtbetrieblichkeit, sie wollen keine Aufweichung, und sie sagen das aus Eigeninteresse und aus Überzeugung. Wenn nun die Biobauern und die Konsumentinnen die gleiche Auffassung haben, stellt sich die Frage: Wer hat denn überhaupt ein Interesse an der Aufweichung? Es ist schnell gesagt: Es sind gewisse grosse Getreidebetriebe, vor allem in der Westschweiz. Sie möchten relativ einfach viel Biogetreide produzieren und daneben wie bisher konventionell weiterwirtschaften. Das ist nun aber überhaupt kein Argument für eine Aufweichung bei den Ausnahmen.
Herr Binder hat richtig gesagt, das geltende Recht sei am klarsten. Es kommt hinzu, dass es sich bewährt hat und für [PAGE 222] alle Ökoprogramme gilt. Der Bundesrat macht eine erste Einschränkung oder Aufweichung, indem er das Ganze nur noch auf "Bio" beschränkt, andere Ökoprogramme herausnimmt. Der Ständerat geht noch viel weiter; er schreibt "namentlich". Jede Juristin und jeder Jurist weiss, was das heisst: Es ist eine Öffnung. Das heisst dann nur noch "zum Beispiel". Das heisst, es ist fast alles möglich, und das Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit wird eigentlich in sein Gegenteil verkehrt. Ich bitte Sie also, mit den Konsumentinnen und Konsumenten, mit der schweizerischen Biolandwirtschaft gegen eine Aufweichung zu stimmen und das geltende Recht so zu belassen.
Frau Bundesrätin, ich möchte zum ganzen Paket der Artikel 14 bis 16 eine Frage stellen: Wir haben in Artikel 14 die Lösung, dass der Bund neu Labels einführen kann: AOC, Bio-, Berg-, Alpprodukte, Geflügel usw. Wie wollen Sie sicherstellen, dass er damit nicht Marktakteur wird, dass er nicht mit seinen Labels in direkte Konkurrenz zu privatrechtlichen Labels kommt? Wie soll die Konsumentin oder der Konsument staatliche und private Labels künftig unterscheiden können? Es ist relativ wichtig, weil darüber keine Diskussion geführt worden ist.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen.