Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14
Wortprotokoll
Es ist ein wichtiger Entscheid, den Sie mit dieser Verkäsungszulage hier fällen. Erlauben Sie mir zuerst, nochmals einen kurzen Rückblick auf die bisherigen Beschlüsse des Parlamentes zu Marktstützungen zu machen.
Im heutigen Landwirtschaftsgesetz hat man die Marktstützungen generell auf 10 Jahre befristet. Das neue Gesetz ist 1999 in Kraft getreten. Somit war, Herr Walter, den Bauern seit Langem klar, dass die Marktstützungen und somit eben auch die Verkäsungszulage befristete Stützungen sind und 2009 auslaufen. Das einmal die bisherige Politik.
Der Bundesrat hat sich dann entschlossen - und das wurde richtig gesagt -, gerade weil der Grenzschutz im Bereich Käse mit der Liberalisierung des Marktes mit der EU dieses Jahr auslaufen wird, hier im Bereich der Milch die Marktstützung als Ausnahme weiterzuführen. Er beantragt Ihnen deshalb, Artikel 38 und somit diese Verkäsungszulage grundsätzlich weiterhin aufrechtzuerhalten. Im Bereich der Milch haben Sie somit weiterhin den Grenzschutz als Stützung, der bis auf den Käse bestehen bleibt; Sie haben die Milchmarktstützung nach Artikel 38; und Sie haben noch bis 2009 die Milchkontingentierung.
Die Milchkontingentierung - das wissen Sie - läuft aus. Und wenn Sie jetzt natürlich die Verkäsungszulage auf 15 Rappen belassen, die Milchkontingentierung aber aufgelöst wird, dann gibt das nach Ansicht des Bundesrates einen klaren Produktionsanreiz, wodurch Sie hier mit der Verkäsungszulage und mit der neuen Marktsituation die Produktion extrem steigern. Dies ist vor allem im Vergleich zu anderen Bereichen wie dem Ackerbau problematisch, weil Sie hier eine zusätzliche Unterstützung installieren, die dann eben auch das Gleichgewicht der verschiedenen Produktionen in der Landwirtschaft gefährdet.
Wir sind deshalb ganz klar der Meinung: Wenn Sie unter Berücksichtigung der Aufhebung der Kontingentierung und des abnehmenden Grenzschutzes für den Käse ein Gleichgewicht haben wollen, ist es bezüglich der Entwicklung der Verkäsungszulage eben sinnvoll, Flexibilität zu haben. Diese erhalten Sie mit der bundesrätlichen Version.
Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, so ist diese Bestimmung immerhin schon besser als die ständerätliche Lösung, weil sie im Gesetzestext wenigstens die Flexibilität gibt, bei der Höhe der Zulage die Mengenentwicklung und auch die Kredite zu berücksichtigen. Ich muss das nochmals sagen, ich habe es im Ständerat schon gesagt: Bei der heutigen Milchmenge, die produziert wird, haben wir mit der Verkäsungszulage von 15 Rappen und der Siloverzichtszulage eine Finanzierungslücke von 120 Millionen Franken. Ich habe dieses Geld nicht. Sie müssten konsequenterweise bei jedem jährlichen Budget die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, sonst ist es so, wie es Frau Fässler gesagt hat: Man muss kompensieren. Entweder nimmt man dieses Geld dem Ackerbau weg - ich glaube nicht, dass das im Sinn und Geist des landwirtschaftlichen Friedens ist, auch nicht im Sinn und Geist Ihrer bisherigen Beschlüsse -, oder man kompensiert in einem anderen Bereich des EVD. Das ist wohl auch nicht Ihre Absicht, weil das dann de facto im Bildungsbereich passieren würde. Das müssen Sie konsequenterweise schon berücksichtigen. Wenn Sie sagen: "Wir schreiben Zulagen im Gesetz fest, was sonst bezüglich der Verkäsungszulage nicht gesetzeskonform wäre", müssen Sie dann ebenso konsequent bei den Krediten sein, damit die Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Ansonsten können wir das nicht umsetzen.
Ich möchte nochmals betonen: Der Bundesrat kürzt ja nicht einfach die Verkäsungszulage, sondern er führt neu diesen Kuhbeitrag von 200 bis 600 Franken auch im Bereich der Milch ein. Das gibt somit dem produzierenden Bauern einen Ersatz, und das ist gerade auch für das Berggebiet wichtig, weil man dort nicht die Hochleistungskühe von Herrn Zemp als Regelfall hat; dort hat man weniger leistungsfähige Kühe, und da findet mit dem Kuhbeitrag auch ein Ausgleich statt.
Ich möchte auch nochmals betonen, dass wir mit dieser Regelung - die Verkäsungszulage bleibt bestehen, aber auf einem niedrigeren Niveau - und mit dem Kuhbeitrag eben trotzdem für diesen Milchbereich insgesamt eine Zunahme der Mittel um 60 Millionen Franken vorgesehen haben. Das ist auch ein Ausgleich, weil der Milchbereich von den Entlastungsprogrammen der Vergangenheit und von den vergangenen zwei Etappen der Agrarreformen tatsächlich [PAGE 240] überdurchschnittlich betroffen war. Insofern - so bin ich überzeugt - ist der Bundesrat eben konsequent. Er setzt die bisherigen Beschlüsse des Gesetzgebers, also von Ihnen, um, und er berücksichtigt zweifelsfrei, dass mit der Öffnung des Käsemarktes mit der EU ein Preisdruck auf den Milchpreis eintreten wird, aber eben auch Exportchancen für die Käsewirtschaft entstehen werden.
Noch etwas zu Herrn Walter und seinem Hinweis auf die WTO: Ich bin nicht ganz mit Ihnen einverstanden; ganz präzise wäre, dass unsere Verkäsungszulage effektiv notifiziert ist: sowohl bei der Green Box als auch bei der Amber Box der WTO, aber eben immer produktbezogen. Und mit der Doha-Runde - das wissen Sie -, wenn sie abgeschlossen wird, werden nicht nur sämtliche Exportsubventionen fallen, sondern wir werden auch etwa die Hälfte der Milchmarktstützung streichen müssen. Insofern ist der Bundesrat der Ansicht, dass es auch vorausschauend klug ist, wenn wir hier diese Marktstützung zu den Direktzahlungen umlagern, wie wir das in anderen Bereichen machen, und damit eben die WTO-Tauglichkeit erreichen und weniger Angriffsflächen für die stetige Kritik an der Subventionspolitik der Schweiz bieten.
Ich bitte Sie daher, der bundesrätlichen Fassung zuzustimmen und damit dem Antrag der Minderheit, der mehr Flexibilität gibt und diese Umlagerung zu Direktzahlungen vorsieht. Wenn Sie das nicht tun, wird auch dieser Kuhbeitrag auf Jahre hinweg gegenüber anderen Bereichen einen tiefen Stand erfahren, und das wäre nicht im Sinn und Geist dieser Reform.