Pelli Fulvio · Nationalrat · 2007-03-14
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Es geht bei den Artikeln 46 und 47 um die Frage der Notwendigkeit der gesetzlichen Festsetzung von Höchstbeständen für die Nutztierarten pro Betrieb. Wie die Texte der zwei Artikel klar zeigen, handelt es sich um einen offensichtlichen Fall landwirtschaftlicher Überreglementierung, mit Regeln, Ausnahmen, Abgaben usw. Lesen Sie die zwei Artikel. Bevor wir die bestehende Regelung bestätigen, sollten wir deshalb prüfen, ob sie immer noch notwendig ist. Der gute Gesetzgeber ist derjenige, der gute Regeln schafft, aber auch bereit ist, unnötig gewordene Regeln abzuschaffen.
Die Regelung von Artikel 46 kann nur mit der Begründung gerechtfertigt werden, dass die Lebensqualität der Nutztiere zu garantieren ist. Deshalb wurde in der Vergangenheit im Landwirtschaftsgesetz eine Norm gegen die sogenannten Tierfabriken eingeführt. Zum Schutz der Nutztiere wurden aber in den letzten Jahren insbesondere das Tierschutzgesetz und die Luftreinhalte-Verordnung verbessert. Die Lebensqualität der Nutztiere ist deshalb heute unabhängig von der Grösse der Betriebe garantiert. Tierfabriken ausländischer Art dürfen in der Schweiz nicht mehr betrieben werden, unabhängig davon, ob die Artikel 46 und 47 dieses Gesetzes beibehalten werden. Es erübrigt sich deshalb, im Landwirtschaftsgesetz eine Regelung gegen Tierfabriken beizubehalten.
Bitte, Frau Genner, keine gesetzliche Scheinübungen mehr, schaffen wir diese zwei unnötigen Artikel ab und auch die dazugehörige Bürokratie.