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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2007-03-14

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich fühle mich durch die Ausführungen von Frau Genner und Frau Marty Kälin herausgefordert. Ich habe im Rahmen eines Investitionsvorhabens im Verlaufe des letzten Jahres etwa fünfzehn Betriebe besucht und dabei Folgendes festgestellt, Frau Bundesrätin: Die Höchstbestände gelten nur für die Bauern; wer genügend Land hat, um die Gülle selber zu verwerten, ist an diese Höchstbestandesgrenze gebunden. Bei einem Käser, der kein Land zur Verwertung der Gülle hat, ist es offenbar keine Tierfabrik, wenn er 2500 oder 3000 Stück hat. Das kümmert den Konsumenten offenbar auch nicht, Frau Genner.

Zweitens habe ich Folgendes festgestellt - und ich bitte Frau Bundesrätin Leuthard, dazu Stellung zu nehmen -: Es geht nicht um die Anzahl Tiere, sondern es geht um die Eigentümer. Wenn Sie Personengesellschaften bilden - die Tiere sind zwar auf dem gleichen Betrieb, aber haben auf dem Papier vier Eigentümer -, gilt diese Höchstbestandesgrenze auch nicht.

Was hier mit dieser Höchstbestandesregel betrieben wird, ist ein Etikettenschwindel par excellence. Ich bitte Sie, das zu bedenken.