Brun Franz · Nationalrat · 2007-03-14
Brun Franz · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Zu den Artikeln 46 und 47: Die CVP-Fraktion lehnt die Aufhebung der Höchstbestandesgrenze ab.
Warum? Der Schweizerische Bauernverband war bei den Beratungen zur "AP 2007" noch für die Aufhebung der Höchstbestandesgrenze für Tiere, ist aber in den Beratungen nicht durchgekommen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat aber für schweizerische Verhältnisse eine korrekte, grosszügige Lösung gefunden, mit der die Landwirtschaft leben kann. Unsere Verfassung sieht die Unterstützung und die Förderung bäuerlicher Betriebe vor, das dürfen Sie nicht vergessen. Man kann aber in diesem Fall tatsächlich geteilter Meinung sein. Die ökologischen Grenzen sind erwähnt worden, die Gewässerschutzverordnung, die Düngerbilanz usw. Wenn ich aber auf die Basis höre, ist diese grossmehrheitlich für die Beibehaltung der Höchstbestandesgrenze.
Wir müssen aufpassen, dass wir hier keine Gesetze für eine kleine Minderheit machen. Mit dem Wegfall der Höchstbestandesgrenze gleicht sich die Schweizer Landwirtschaft jener der EU an. Das ist auf der einen Seite richtig, aber auf der anderen Seite verlieren wir den grossen Trumpf gegenüber der Öffentlichkeit, dass unsere Produkte bäuerlich-ökologisch produziert werden. Schweizer Produkte sind dann näher bei den importierten, das heisst: Annäherung statt Abgrenzung. Setzen wir das gute Image, das sich die Schweizer Landwirtschaft in den letzten Jahren bei unserer Bevölkerung erarbeitet hat, nicht aufs Spiel. Wenn sich das Umfeld in Zukunft stark verändert, ist es ja auch bei der jetzigen Gesetzesfassung möglich, diese Grenzen noch nach oben anzuheben, wie das auch schon gemacht wurde. In der Schweiz haben wir grösstenteils eine bäuerlich geprägte Tierhaltung. Letztlich haben Sie aber politisch zu entscheiden. Auch die Vereinigung der Eierproduzenten ist für die Beibehaltung der Höchstbestandesgrenze.
Entscheiden Sie sich für eine bäuerlich produzierende Landwirtschaft, lehnen Sie die Anträge der Kommissionsmehrheit ab, und stimmen Sie den Minderheitsanträgen zu.