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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2007-03-14

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Artikel 70 Absatz 2 regelt die Voraussetzungen für die Direktzahlungen. Direktzahlungen sollen ja nicht einfach an alle Bauern und schon gar nicht an Tierfabriken, sondern einzig für besondere gemeinwirtschaftliche Leistungen sozialer und vor allem auch ökologischer Art entrichtet werden. Die Bodenbewirtschaftung ist dabei ein wichtiges Kriterium, denn mit Direktzahlungen soll eine bäuerliche, bodenbewirtschaftende Landwirtschaft unterstützt werden.

Nun stellt der Düngertourismus ein Problem dar. Ich möchte deshalb den Dünger an den bewirtschafteten Boden binden, indem mindestens 50 Prozent des Hofdüngers auf der eigenen oder zugepachteten Betriebsfläche ausgebracht werden muss. Das ist letztlich eine bescheidene ökologische Forderung. Der Tierbestand eines Betriebes soll nämlich in einem einigermassen vernünftigen Verhältnis zur Fläche des Betriebes stehen.

Die bürgerliche Seite möchte ich darauf hinweisen, dass mein Antrag im Unterschied zu den ihrigen Anträgen dem Staat keinerlei Kosten verursacht - im Gegenteil: Wenn Betriebe die Voraussetzungen für Direktzahlungen nicht erfüllen, muss der Staat sogar weniger Direktzahlungen entrichten.

Die Relation zwischen der Grösse des Tierbestandes und der Grösse des bewirtschafteten Bodens ist ein wesentliches Kriterium für die bäuerliche Landwirtschaft in Abgrenzung zur nichtbäuerlichen, eher industriellen Landwirtschaft. Wir aber wollen mit Direktzahlungen die bäuerliche Landwirtschaft in der Schweiz fördern. Sie - vor allem die CVP - sprechen in diesem Zusammenhang meist von Familienbetrieben. Entsprechend geht es also im vorliegenden Artikel keineswegs darum zu klären, was die Landwirtschaft darf und was sie nicht darf, sondern es geht nur darum zu sagen, unter welchen Voraussetzungen sie Direktzahlungen erhält.

Wenn 3 oder 4 Milliarden Franken öffentliches Geld in die Landwirtschaft gehen, so achten die Steuerzahlenden oder, anders gesagt, die Konsumentinnen und Konsumenten sehr genau darauf, wohin dieses Geld fliesst. Sie dürften kaum die Vorstellung im Hinterkopf haben, dass am einen Ort der Landwirtschaftsbetrieb ohne Land steht und der Dünger an einen anderen Ort gekarrt wird. Wir stellen eine bescheidene Forderung; es geht - wie gesagt - nur um die Voraussetzungen, unter denen Direktzahlungen ausgerichtet werden.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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