Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2007-03-14
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Wir sind jetzt beim Weinbau gelandet und regeln hier die Qualitätsweine erster, zweiter und dritter Kategorie. Es besteht noch Einigkeit darüber, dass es drei verschiedene Klassifizierungen geben soll: die Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, das sind die AOC-Weine, dann die Tafelweine und die Landweine. Das ist kein Streitpunkt.
Die Frage, um die hier gestritten wird, insbesondere zwischen der Lösung des Bundesrates, die meine Minderheit hier vertritt, und der Lösung des Ständerates, ist die Frage, wer die Kriterien der kontrollierten Ursprungsbezeichnung "AOC" festlegt. Im Konzept des Bundesrates, das ich hier vertrete, ist es ganz klar, dass der Bund Mindeststandards festlegen muss. Wir gehen also von der Vorstellung aus, dass es in der ganzen Schweiz für die Festlegung dessen, was AOC-Wein ist, Mindeststandards geben soll. Die Version des Ständerates ist eine föderalistische Version und überlässt diese Bestimmung den Kantonen. Das heisst, wir hätten dann 26 verschiedene AOC-Standards in der Schweiz; sie wären von Kanton zu Kanton verschieden.
Die Mehrheit der Kommission hat eine Art Mittelweg gefunden. Sie folgt einem Antrag Germanier, der in der Kommission eben die Mehrheit gefunden hat. Dieser Antrag ist aber doch auch mit mindestens zwei gravierenden Mängeln behaftet. Zum einen legt dieser Antrag in Absatz 2 im letzten Satz fest, dass die Kantone nach spezifischen Produktionsbedingungen in bestimmte Regionen aufgesplittert werden sollen. Das heisst in der Konsequenz, dass wir in der Schweiz nicht nur 26 verschiedene AOC-Regimes hätten, sondern wir hätten darüber hinaus noch innerhalb der Kantone einzelne Regionen, die dann aber merkwürdigerweise vom Bundesrat festgelegt werden.
Die zweite Schwäche des Antrages der Mehrheit ist, dass die Kantone für die besten Weine zuständig sind und der Bund für die zweit- und drittklassigen. Das ist ziemlich genau das Gegenteil von dem, was wir machen sollten. Wir sollten im Interesse der Qualität und im Interesse der Exportchancen für die guten Schweizer Weine dafür sorgen, dass das AOC-Label eine gewisse Qualität bekommt - nicht eine Qualität, die von Kanton zu Kanton schwankt, sondern eine, die verlässlich ist und im ganzen Land auf einem Mindeststandard beruht.
Ich möchte Sie deshalb namens der Minderheit bitten, der Variante des Bundesrates zuzustimmen und nicht der Mehrheit zu folgen.