Bader Elvira · Nationalrat · 2007-03-14
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Artikel 70 regelt den Grundsatz und die Voraussetzungen für die Ausrichtung von allgemeinen Direktzahlungen, Ökobeiträgen und sogenannten Ethobeiträgen, also Beiträgen für besonders tierfreundliche Produktionsmethoden. Diese Beiträge basieren auf dem ökologischen Leistungsnachweis, den die Bauern erbringen müssen, wie er in Absatz 2 in den Buchstaben a bis f festgelegt ist. Absatz 4 besagt, dass die Einhaltung der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzbestimmungen eine Voraussetzung für den Anspruch auf Direktzahlungen, Öko- und Ethobeiträge ist. Die Mehrheit der Kommission will an diesen auch festhalten. Der Bundesrat sieht in der Vorlage keine Veränderungen bei den Gesetzesbestimmungen zum ökologischen Leistungsnachweis vor. Die Minderheitsanträge zu Absatz 2 fordern alle eine Verschärfung des ökologischen Leistungsnachweises. Sie haben alle die Pro- und die Kontra-Argumente gehört, und ich werde nicht mehr auf alle eingehen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, alle Minderheitsanträge abzulehnen. Die Minderheit Hämmerle wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt, die Minderheit Genner zu Buchstabe f mit 15 zu 9 Stimmen und die Minderheit Genner zu Buchstabe g mit 14 zu 10 Stimmen.
Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.