Wicki Franz · Ständerat · 2000-09-19
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-19
Wortprotokoll
Ich stimme grundsätzlich der Vorlage zu. Ich begrüsse, dass der Bundesrat im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform auch den Bereich der Informatik und der Telekommunikation in der Bundesverwaltung vertieft überprüft hat. Die nun beabsichtigten Massnahmen sind zu begrüssen.
Nicht einverstanden bin ich aber mit der Höhe des verlangten Verpflichtungskredites von 30 Millionen Franken für Personalmassnahmen, und zwar hinsichtlich der vorzeitigen Pensionierungen. Darum stellen wir zu Artikel 1 Buchstabe b den Antrag, diese Summe sei um 10 Millionen auf 20 Millionen Franken zu reduzieren. In der Kommission unterlag der Antrag mit nur einer Stimme.
Wie sich die verlangten 30 Millionen Franken zusammensetzen, sehen Sie auf Seite 26 der Botschaft: Der grösste Teil ist für die vorzeitigen Pensionierungen eingesetzt, nämlich - wie das der Berichterstatter bereits erwähnt hat - 25 Millionen Franken. Man geht von 100 betroffenen Personen aus, mit je 250 000 Franken.
Die GPK-NR hat am 18. November 1999 - vor noch nicht einmal einem Jahr - einen Bericht über die Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen erstattet. In diesem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass für administrative Pensionierungen in der allgemeinen Bundesverwaltung die so genannte Umstrukturierungsverordnung zu gelten hat. Diese ist massgebend. Unter Hinweis auf diese Verordnung wird im Bericht der GPK-NR auch die Frage erörtert, welcher Stellenwert den Regelungen der administrativen Pensionierungen gegenüber den Eingliederungsmassnahmen zuzuschreiben sei. Es wird dort betont, diese Frage lasse sich relativ klar beantworten: "Vorzeitige Pensionierungen sind nur dann möglich, wenn weder vakante Stellen vermittelt werden können noch die Weiterbeschäftigung an einer Stelle des Bundes möglich ist und auch die Umschulung und berufliche Weiterbildung keine Lösungen bringen."
Die GPK hielt aber auch fest, dass eine administrative Pensionierung gegenüber den anderen Personalmassnahmen für die Personalführung mit grosser Wahrscheinlichkeit den Weg des geringsten Widerstandes darstelle. Ein solcher Anwendungsfall scheint auch hier vorzuliegen.
Ich bin der Meinung, dass bei der heutigen Arbeitsmarktsituation die Leute nicht frühzeitig in Pension geschickt werden dürfen, sondern dass sie in ihrer Ausbildung gefördert oder allenfalls umgeschult werden sollen. Es ist unverständlich, wenn einerseits Informatiker frühzeitig in Pension geschickt werden und andererseits der Mangel an Informatikspezialisten beklagt wird, wie wir das in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen sehen. Es werden Massnahmen verlangt, und der Bundesrat stimmt diesen Forderungen im Grundsatz zu und unterstützt die Umschulungsoffensiven.
Bei dieser Situation rechtfertigt es sich bestimmt, den Betrag für die vorzeitigen Pensionierungen, der, wie bereits erwähnt, mit 25 Millionen Franken eingesetzt ist, um 10 Millionen Franken zu reduzieren. Es bleiben dann immer noch 15 Millionen Franken. Es ist falsch, hier mit einer überhöhten Summe für vorzeitige Entlassungen einen Anreiz zu geben.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.