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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2006-09-18

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-18

Wortprotokoll

Ein wichtiges Ziel der 5. IV-Revision ist es, die Eingliederung von behinderten Personen zu fördern und zu verstärken. Diesem Grundsatz - Eingliederung vor Rente - wollen wir mehr Gewicht beimessen. In dieser grundsätzlichen Beurteilung sind wir uns alle einig. So ist es vorgesehen, die Eingliederungsmassnahmen zu verstärken. Aber diese sollen auch sinnvoll und effizient sein. Die Kapitalhilfe gehört nicht zu den effizienten Massnahmen. Sie kann also ohne weiteres gestrichen werden. Kapitalhilfe wird in der heutigen Praxis in zwei bis drei Fällen pro Jahr für die Eingliederung von Selbstständigerwerbenden gewährt. Betragsmässig macht dies jährlich rund 50 000 Franken aus. Es ist also eine verschwindend kleine Zahl und ein verschwindend kleiner Betrag. Die Selbstständigkeit kann ein Weg zur Wiedereingliederung sein. Die Kapitalhilfe ist aber keine geeignete Hilfsmassnahme hierzu. Die Wiedereingliederung kann beispielsweise durch Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung oder durch Arbeitsvermittlung viel effizienter erfolgen. Die Kapitalhilfe spielt bei diesen Massnahmen eine derart marginale Rolle, dass sie ohne Bedenken fallen gelassen werden kann.

Ich bitte Sie daher im Namen der SVP-Fraktion, dem Ständerat bzw. der Minderheit zu folgen.

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