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Goll Christine · Nationalrat · 2006-09-18

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-18

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag nicht zuletzt deshalb, weil die Ausmarchung um diese Bestimmung, die ja vom Ständerat eingefügt worden war, in der Nationalratskommission sehr knapp ausfiel. Der Beschluss des Ständerates wurde nämlich nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.

Sie alle wissen: Wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen erfolgreich zu integrieren, ist es am besten, wenn sie den bestehenden Arbeitsplatz behalten können. Das ist eine zentrale und nicht neue Erkenntnis. Wir haben im Rahmen der Beratungen der 5. IV-Revision verschiedene Vorschläge gemacht, wie dies geschehen könnte. Wir haben beispielsweise vorgeschlagen, den Kündigungsschutz zu verbessern. Dieser Vorschlag wurde von der Mehrheit abgelehnt. Wir haben vorgeschlagen, Verpflichtungen für die Arbeitgeberseite zu schaffen, zum Beispiel mittels Quoten. Diese Vorschläge wurden ebenfalls abgelehnt. Und nun haben Sie mit dem Vorschlag des Ständerates eine Bestimmung auf dem Tisch, die einen Anreiz für die Arbeitgeberseite schaffen möchte - einen Anreiz, der zwar sehr bescheiden ist, eine moderate Kann-Formulierung, aber eben doch ein Bonus für die Arbeitgeberseite, sollte sie bereit sein, Menschen, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder vorübergehend eingeschränkt sind, am bestehenden Arbeitsplatz zu behalten.

Ich möchte festhalten, dass es nie und nimmer um irgendwelche Lohnzuschüsse ging. Das stand auch im Ständerat nicht zur Diskussion, und es wurde auch in unserer Kommission so ausdiskutiert. Es geht nicht um irgendwelche Lohnzuschüsse, sondern es geht ganz klar um Beiträge - die der Bundesrat im Übrigen selber festlegen kann, inklusive der Bedingungen für die Auszahlung der Beiträge - während der Dauer der Integrationsmassnahmen. Noch einmal: Es geht nicht um Lohnbeiträge, und der Bundesrat hat freie Hand, die Auszahlungsbedingungen festzulegen.

Sie haben in dieser 5. IV-Revision eine ganze Reihe von Verpflichtungen und Sanktionen für die Arbeitnehmendenseite festgehalten und festgeschrieben. Mit dieser moderaten Kann-Formulierung schaffen Sie einen kleinen Anreiz für die Arbeitgeberseite, die so dazu gebracht werden könnte, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu erhalten.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Ständerat bzw. der Minderheit Schenker Silvia zuzustimmen.