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Marti Werner · Nationalrat · 2006-09-19

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Wir sind seinerzeit gegen den NFA angetreten, ich persönlich insbesondere auch aufgrund der Befürchtung, dass der NFA die Disparitäten nicht ausgleicht, sondern verschärft. Volk und Stände haben diese Vorlage angenommen, auch im Vertrauen auf die Zusagen der Befürworter, dass Standards nicht abgebaut werden und dass Ungleichgewichte nicht verschärft, sondern ausgeglichen werden. Für uns geht es deshalb heute darum, im Rahmen einer konstruktiven Mitarbeit diese Zusagen umzusetzen. Wenn ich mich an die Diskussion betreffend den NFA und meine Einschätzungen dazu zurückbesinne, muss ich sagen, dass sich meine Analyse in dieser kurzen Zeit als richtig erwiesen hat.

Die Kantone haben eine neue Runde des Steuerwettbewerbes eingeläutet. Mit dem Gold der Nationalbank als Startkapital und dem NFA im Fokus haben Kantone wie Obwalden und Appenzell Ausserrhoden aggressive Revisionen ihrer Steuergesetze beschlossen und dabei selbst grundlegende Prinzipien wie die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen infrage gestellt. Ob diese degressiven Steuersysteme bundesverfassungskonform sind, werden nun primär das Bundesgericht und sekundär - das ist an und für sich noch wichtiger - die Politik zu entscheiden haben. In einer solchen Zeit, in der die Kantone auf diese Art und Weise aufeinander losgehen, und in einer solchen Zeit, in der Städte wie Zürich, Winterthur, St. Gallen ihre bisherige, langjährige Unterstützung an diese Kantone aufkündigen, ist es besonders wichtig, dass alle Massnahmen getroffen werden, um die nationale Kohäsion zu wahren und nicht einem Prinzip des "jeder gegen jeden" zu opfern.

Welches sind die möglichen negativen Auswirkungen des Rückweisungsantrages, den wir unterstützen? Man kann sagen: Wenn dem Rückweisungsantrag zugestimmt wird, verzögert sich die ganze Geschichte allenfalls um ein Jahr. Das ist vielleicht schlecht für die Finanzdirektoren derjenigen Kantone, die auf den Rechner schauen und vielleicht davon ausgehen, dass sie etwas mehr erhalten werden. Aber gerade diese finanzschwachen Kantone sind darauf angewiesen, dass wir ein harmonisiertes Stipendienwesen haben, dass soziale Standards nicht abgebaut werden. Es liegt somit auch im Interesse dieser Kantone, dass dieses Projekt eben so umgesetzt wird, wie wir Ihnen dies beantragen.

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Einen weiteren Grund für unseren Rückweisungsantrag hat Herr Pfister Gerhard von der CVP-Fraktion erwähnt. Ich habe Zweifel an der Qualität unserer Arbeit, die wir hier leisten. Ich habe noch nie erlebt, dass zwischen den Beratungen von Erst- und Zweitrat der Bundesrat selber ein Bündel zusätzlicher Anträge einspeist, weil er sie das erste Mal vergessen hat. Ich habe es in einer Kommissionsberatung noch nie erlebt, dass die Verwaltung zeitweise nicht in der Lage war, uns zu erklären, weshalb sie diese oder jene Gesetzesrevision vorschlug. Ich gehe mit den Befürwortern dieser Vorlage einig, dass es sich hier um eine wichtige Vorlage handelt, dass hier Weichen für die Zukunft gestellt werden, die wir nicht so schnell wieder umstellen können. Diese Weichenstellung erfordert eine qualitativ hochstehende und gute Arbeit.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen, um damit nicht nur die Qualität unserer Arbeit zu verbessern, sondern auch um alles daranzusetzen, dass wir unsere nationale Kohäsion nicht verlieren.