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Studer Heiner · Nationalrat · 2006-09-19

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Die EVP/EDU-Fraktion stimmt für Eintreten auf dieses Gesetz, weil sie sich auch letztes Mal für die Annahme des Verfassungsprojektes engagiert hat. Wir würden im Bereich der Aufgabenteilung noch weiter gehen, wenn die politischen Mehrheiten das zulassen würden, denn Entscheid und Finanzierung sollten möglichst nahe beieinander sein.

Nun ist es klar, wie der neue Verfassungsartikel lautet, und wir müssen uns überlegen, ob das, was uns vorliegt, diesem [PAGE 1202] Auftrag entspricht. Wir sind der Überzeugung - der Volksentscheid ist klar -, dass die Ausführungsgesetzgebung auf dieser Basis zu formulieren ist: Wir haben auch viele andere gehört, die sich für den Verfassungsartikel engagiert haben. Vor allem auch aufseiten der EVP halten wir fest: Wir wollen aufpassen, dass dort, wo es im Sozialbereich, also bei AHV, der IV usw., Übergänge vom Bund zu den Kantonen gibt, diese garantiert ohne Leistungsabbau vorgenommen werden. Die entsprechenden Sicherheiten müssen wir bei dieser Gesetzgebung einbauen, das ist das Richtige. Denn diejenigen im bürgerlichen Lager, die mit diesem Gesetz gerade auch noch wesentliche Einsparungen erzielen wollten, haben hier nicht die Grundlage dazu. Vielmehr geht es darum - das ist ja der Sinn -, diese Übergänge zu klären. Wenn man dann in einzelnen Politikbereichen Veränderungen vornehmen will, muss man das zu einem anderen Zeitpunkt in den entsprechenden Gesetzen tun.

Das ist für uns zum Beispiel der Grund dafür, dass wir es falsch finden würden, jetzt im Stipendienbereich eine grundsätzliche Änderung zu vollziehen. Ich bin persönlich Mitglied der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Dort sind wir nach eingehender Debatte einhellig der Auffassung, dass im Stipendienbereich einiges geklärt und neu geordnet werden muss. Wir werden das anpacken, das hat man der Spezialkommission NFA gesagt, und es soll auch hier wieder klar gesagt werden; aber es sind so viele materielle Änderungen nötig, dass sie nicht im Rahmen dieser Gesetzesanpassungen gemacht werden können.

Von daher gesehen halten wir dafür, dass es richtig ist - aufgrund des Willens, der durch den Entscheid von Volk und Ständen ausgedrückt worden ist -, auf die Vorlage einzutreten. Aber in gewissen Bereichen, etwa im AHV- und IV-Bereich - und Sie sehen, dass ich ab und zu auch bei Minderheiten dabei bin -, geht es darum, sicherzustellen, dass die Übergänge auch sozialverträglich vorgenommen werden.