Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-19
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-19
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Wenn Sie die gesamte Palette sämtlicher [PAGE 507] Vorstösse, die im Sommer des letzten Jahres eingereicht worden sind, ansehen, dann werden Sie wohl verstehen, dass der Bundesrat bei sämtlichen Vorstössen die Umwandlung in ein Postulat beantragt hat, weil die unterschiedlichsten Forderungen in den Vorstössen gestellt wurden.
Eine weitere Vorbemerkung muss ich zur Motion Spoerry machen. Die Motion Spoerry wurde letztes Jahr weder vom Bundesrat noch von der breiten Öffentlichkeit so verstanden, wie sie heute sowohl vom Kommissionssprecher wie auch von der Motionärin selber vorgestellt wurde. Es wurde verstanden, dass es sich eigentlich um eine Minimallösung von acht Wochen handelt. Das hat die Diskussion heute wieder gezeigt, und angesichts der heutigen Diskussion hätte sich der Bundesrat allenfalls eine Überweisung der Motion vorstellen können.
Zum Materiellen: Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung mit einem Grundsatzentscheid beschlossen, einen echten Mutterschaftsurlaub einzuführen, und zwar im Rahmen einer Revision des Obligationenrechtes. Das bedeutet zum einen, dass der Bundesrat zurzeit jede Lösung ablehnt, bei der der Lohnausfall der Mütter ganz oder teilweise von einer bestehenden oder neu zu schaffenden Versicherung gedeckt wird. Der Bundesrat will nicht innerhalb weniger Jahre eine Neuauflage der Mutterschaftsversicherung vorschlagen. Ich verstehe Frau Beerli, wenn sie betreffend die Finanzierung sagt, dass über eine obligationenrechtliche Lösung natürlich die Arbeitgeber belastet werden. Ich habe Verständnis für diese Argumentation, aber der Bundesrat will, auch in Anbetracht der Volksabstimmung des letzten Jahres, nicht wieder mit einer Versicherungslösung kommen.
Die Revision des Obligationenrechtes bedeutet zum zweiten, dass die heute geltende Regelung für das Bundespersonal unverändert bleiben soll und dass auch Kantone und Gemeinden nicht davon betroffen werden, sondern weiterhin ihre Autonomie in diesem Bereich haben sollen.
In Bezug auf die konkrete Ausgestaltung dieser Neuregelung möchte ich die wichtigsten Punkte erwähnen:
1. Der bezahlte Mutterschaftsurlaub soll mit dem Tag der Niederkunft beginnen.
2. Den Müttern wird auch dann ein Lohnanspruch während der ganzen Dauer des Mutterschaftsurlaubes zustehen, wenn sie vor der Niederkunft arbeitsverhindert waren, z. B. wegen Schwangerschaft.
3. Die Arbeitnehmerin soll während des ganzen Urlaubs den vollen Lohn erhalten. Eine Regelung mit einer nur 80-prozentigen Entlöhnung kommt für den Bundesrat nicht infrage.
4. Der Urlaub wird ab dem ersten Dienstjahr mindestens acht Wochen dauern.
5. Die Neuregelung soll keinen Rückschritt gegenüber dem geltenden Recht darstellen. Das bedeutet konkret, dass die Neuregelung per Saldo nicht hinter dem liegen wird, was wir heute mit den Skalen schon kennen.
Der Bundesrat will eine einheitliche Bundesregelung - und das im Unterschied zur Motion Spoerry, gemäss der ja im Nachgang zu diesen acht Wochen wieder die Skalen zur Anwendung kämen -, weil es kaum verständlich wäre, wenn eine Mutter in Zürich einen Lohnanspruch während fünfzehn Wochen hätte und eine Mutter in Bern bloss einen solchen von zwölf Wochen. Hier beabsichtigen wir, für die ganze Schweiz eine einheitliche Regelung anzustreben.
6. Der Bundesrat sieht eher eine Lösung, die abgestuft nach Dienstalter eine unterschiedliche Anzahl Wochen vorsieht. Eine Lösung unabhängig vom Dienstalter soll aber allenfalls noch einmal diskutiert werden. Mein Departement ist beauftragt worden, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten.
Wenn ich nun die Motion Spoerry mit dem Entscheid des Bundesrates von gestern vergleiche, stelle ich fest, dass bei den wichtigsten Fragen dieselben Lösungen vorgesehen sind: Beide wollen den bezahlten Mutterschaftsurlaub für die Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft - und nur für diese -, beide wollen einen echten Mutterschaftsurlaub in dem Sinne, dass der Lohnanspruch nicht gekürzt wird, wenn die Arbeitnehmerin bereits vor der Niederkunft arbeitsverhindert war, beide wollen den vollen Lohn, beide wollen auch in Einklang mit dem bestehenden Arbeitsverbot von acht Wochen, dass der bezahlte Mutterschaftsurlaub mindestens acht Wochen dauern soll, und beide wollen die weiter gehenden Lösungen des geltenden Rechtes - sprich: die grosszügigeren Regelungen der bestehenden Skalen - nicht reduzieren.
Sie sehen also, die Gemeinsamkeiten sind zahlreich, und sie sind von grosser Bedeutung; auch der Bundesrat will diese Lücke sehr schnell schliessen. Er hat sich aber noch nicht konkret darauf festgelegt, welche Anzahl Wochen er in seiner Lösung, welche eben keine Anwendung der Skalen sein soll, vorsehen will.
Ich habe Ihnen dargelegt, dass der Bundesrat einen Weg sieht, der in den einzelnen Punkten fast parallel zur Motion Spoerry verläuft. Ich bin auch sehr froh, dass dies vom Sprecher Ihrer Kommission noch einmal so dargelegt wurde, dass auch gesagt wurde, es blieben für den Bundesrat für die Zukunft alle Möglichkeiten offen. Wir wollen unsere Arbeit weiterführen, und zwar unabhängig davon, ob die Motion als Motion oder als Postulat überwiesen wird.
Ich habe die Botschaft Ihrer Kommission sehr wohl verstanden. Ich möchte nur auf etwas noch hinweisen: Derselbe Vorstoss wurde im Nationalrat abgelehnt, und ich befürchte, dass eine Überweisung als Motion allenfalls zu einer Zeitverzögerung führen könnte. Das wäre weder in der Absicht des Bundesrates noch - wie ich es verstanden haben - in der Absicht Ihrer Kommission.
Wir werden also in der Zwischenzeit so oder so den Weg weiterverfolgen, die Lücken schliessen und diese Zeit nicht ungenutzt verstreichen lassen.