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Walker Felix · Nationalrat · 2006-09-19

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Die Kommission hat diesen Antrag mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Ständerat hat hierzu keine Diskussion geführt.

Artikel 4 Absatz 4 ist vor dem Hintergrund der Streichung des bisherigen Absatzes 3 von Artikel 4 zu sehen. Bisher wurde bei jedem Bauvorhaben ein Pauschalabzug bei den Kosten vorgenommen. Nach dem Abzug von 200 000 Franken erfolgte die Prüfung der beitragsberechtigten Kosten. Danach wurde anhand des Subventionssatzes der Subventionsbetrag bestimmt. Da dieser Pauschalabzug, der sich in ganz unterschiedlichem Masse auswirken kann, von den Kantonen stark kritisiert worden ist, fällt er im neuen Gesetz weg. Im alten Absatz 3 war zudem eine Limite für Bagatellprojekte vorgesehen, die festlegte, dass keine Bundesbeiträge von weniger als 50 000 Franken ausgerichtet werden. Diese beiden Bestimmungen werden nunmehr durch eine einzige ersetzt, nämlich durch Absatz 4, der festlegt, dass keine Bundesbeiträge von weniger als 100 000 Franken ausgerichtet werden.

Einerseits können durch einen solchen Schwellenwert gewisse administrative Aufwendungen verhindert werden. Andererseits kann nicht ganz ausgeschlossen werden - was Herr Pfister erwähnt -, dass damit negative Anreize geschaffen werden. Diese Gefahr darf jedoch nicht überbewertet werden. Würde Absatz 4 gestrichen, verlöre der Bund auf der ganzen Linie. Er könnte keine Pauschale mehr in Abzug bringen, und er könnte sich auch nicht mehr darauf berufen, dass keine Bundesbeiträge unter 50 000 Franken ausgerichtet werden. Bei einer Aufhebung von Absatz 4 müssten sehr viele Kleinstgesuche geprüft werden, was zu einem gewissen administrativen Leerlauf führen würde.

Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, den Antrag der Minderheit Pfister Gerhard abzulehnen.