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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-19

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-19

Wortprotokoll

Der Entwurf des Bundesrates, der dann auch im Ständerat Gnade fand, lautet auf 50 Prozent zu 50 Prozent. Das sieht etwas nach einem billigen Kompromiss aus; oft ist das so, aber ich kann Ihnen versichern, dass das hier nicht zutrifft. Wenn Sie den Bundesanteil zulasten der Globalbilanz - das wurde mit Recht gesagt - auf 60 Prozent reduzieren, dann hätten die Kantone weniger zweckfreie Mittel, weil das Ausgleichsgefäss letztlich die Globalbilanz ist. Der Bund wird dafür nicht mehr bezahlen, die Kantone haben aber weniger zweckfreie Mittel. Wenn man davon ausgeht, dass die Kantone eigentlich Besteller und Nutzniesser des Regionalverkehrs sind, müsste man sogar erwarten, dass sie mehr dafür bezahlen, nach dem Prinzip NFA, wonach eben befiehlt, wer zahlt, und zahlt, wer befiehlt.

Nun haben wir hier in den Verhandlungen mit den Kantonen die 50-zu-50-Lösung als Kompromiss gefunden. Das bedeutet nun aber, dass in einzelnen Fällen - sie wurden genannt - die Bundesbeitragssätze für einzelne Kantone trotzdem höher als 50 Prozent sein werden, namentlich wenn unterschiedliche strukturelle Voraussetzungen zu berücksichtigen sind. Das Ganze wird dann in einer Verordnung pro Kanton zu regeln sein. Wir haben hier erste Modellrechnungen gemacht. Es ist so, dass beispielsweise der hier erwähnte Kanton Graubünden in der Tat dann mehr als 50 Prozent bekommen wird, weil die Voraussetzungen in diesem Kanton eben, wenn Sie so wollen, andere sind. Diesen Unterschieden kann man mit der Formel "50 zu 50" Rechnung tragen. Vom Betrag her, es wurde gesagt, geht es um eine Grössenordnung von 150 bis 160 Millionen Franken, und diese Mittel stünden dann den Kantonen eben für den zweckfreien Finanzausgleich weniger zur Verfügung. Das ist in der Tat ein tiefer Einschnitt in die NFA-Philosophie.

Deshalb ersuche ich Sie, hier der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.