Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-19
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-19
Wortprotokoll
Ich beginne bei der Botschaft, dort ist die Ausgangslage geschildert. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die AHV aus der Finanzierung der Aus- und Weiterbildung von Lehr-, Fach- und Hilfspersonal zurückzieht; das ist das Prinzip. Nun geht es in der Tat darum, alle diese Mitarbeitenden - es sind meistens Frauen - nicht von der Weiterbildung auszuschliessen. Das ist auch gar nicht die Meinung des Bundesrates; ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns einig.
Die Meinung des Bundesrates gemäss Botschaft und dann auch gemäss Antrag ist lediglich, dass wir das anders vornehmen, als es die Minderheit hier will. Unsere Idee ist die, dass man sagt: Es gibt eigentlich zwei Arten von Ausbildungen. Die eine sind die kurzen, ich würde sagen, arbeitsplatzbezogenen Weiterbildungen, und diese fallen auch künftig in die Verantwortung der Kantone und der Arbeitgeber. Daneben gibt es aber dann den umfassenderen Begriff der Aus- und Weiterbildung, und dieser Begriff gehört dann systematisch eben nicht mehr ins NFA-Projekt, sondern ins Berufsbildungswesen. In der Tat sieht das Berufsbildungsgesetz dafür die sogenannte Attestausbildung vor, eine Ausbildung, [PAGE 1218] die es Leuten mit ganz unterschiedlichem beruflichem Hintergrund erlaubt, auf vereinfachtem Weg zu anerkannten Abschlüssen zu kommen. Auch in der Berufsbildung gibt es die Möglichkeit einer verkürzten Erwachsenenbildung, und zwar eben gerade darum, weil es sich häufig um Frauen handelt, um Wiedereinsteigerinnen, auch um Migrantinnen. Gerade daher setzt eben das Berufsbildungsgesetz einen Akzent darauf, dass insbesondere solche Frauen auf vereinfachtem, verkürztem Weg zu anerkannten Abschlüssen kommen können.
Wenn wir Ihnen also hier empfehlen, bei der Mehrheit zu bleiben, dann nicht, weil wir die Notwendigkeit dieser Aus- und Weiterbildung nicht anerkennen, sondern weil wir finden, es wäre einfach systemwidrig, die Finanzierung weiterhin durch die AHV aufrechtzuerhalten und sie nicht in das Berufsbildungsgesetz zu übertragen. Deshalb lautet unser Antrag auf Festhalten an der Fassung gemäss dem bundesrätlichen Entwurf.