Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-19
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-19
Wortprotokoll
In der Tat gelten Logopädie und Psychomotorik heute im Rahmen der IV als pädagogisch-therapeutische Massnahmen. Das mag teilweise etwas befremdlich daherkommen, in der Tat. Aber man muss sehen, um welche Phänomene es sich handelt und wie man sie eben behandelt. Entwicklungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung, welche die Logopädie unter bestimmten Voraussetzungen als Pflichtleistung anerkennt, und Bestrebungen, auch die Psychomotorik als solche anerkennen zu lassen, könnten dazu führen, diese Massnahmen auch innerhalb der IV neu als medizinische Massnahmen zu deklarieren und somit weiterhin durch den Bund bzw. die Invalidenversicherung finanzieren zu lassen.
Der Zusatz zum jetzigen Buchstaben a soll einzig sicherstellen, dass der NFA konsequent umgesetzt wird und dass es nicht zu einem Leistungsabbau kommt. Auch hier: Es geht nicht darum, dass wir etwas wegnehmen wollen, sondern es geht um die konsequente Umsetzung des NFA-Gedankens. Wie soll das geschehen? Sie finden es in der Botschaft beschrieben und kommentiert. Daraus folgt eigentlich, dass die Änderung von Artikel 14 des Invalidenversicherungsgesetzes zwingend dazu führt, dass wir das hier im Sonderschulbereich schnittstellenfrei umsetzen müssen. Materiell - ich sage das noch einmal - ändert sich nichts, die IV hat die Logopädie auch bisher nicht als medizinische Massnahme übernommen, sondern als pädagogisch-therapeutische Massnahme. Dem BSV ist nicht bekannt, dass die Kantone die Kosten für diese logopädischen Massnahmen nicht übernehmen würden. Seit der letzten KVG-Revision gibt es in bestimmten Fällen aber logopädische Massnahmen - auf diese hat Frau Bruderer mit Recht hingewiesen - als Pflichtleistungen in der Krankenversicherung. Aber das hat mit dem NFA-Projekt eben nichts zu tun.
Ich ersuche Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.