Genner Ruth · Nationalrat · 2006-09-19
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Meine Vorrednerin hat sehr engagiert gegen diese parlamentarische Initiative votiert. Effektiv haben wir die Initiative in der Kommission mit einem noch deutlicheren Stimmenverhältnis abgelehnt, als Chiara Simoneschi gesagt hat, nämlich mit 18 zu 5 Stimmen. Es gilt hier zwischen zwei Komplexen zu differenzieren. Einerseits gibt es die Gabe respektive die Adoption eines Embryos, andererseits gibt es den ganzen Komplex der Adoption überhaupt, der einem Embryo ja eigentlich einen völlig neuen Rechtsstatus gewähren würde, was wir in der Kommission ganz klar nicht wollen.
Zu Recht hat sich meine Vorrednerin auf die Verfassung konzentriert. In der Verfassung steht nämlich klar und deutlich, dass der Embryo unantastbar ist. Das haben wir im Zusammenhang mit der Stammzellenforschung auch schon kritisiert. Dort haben wir gesagt, wenn die Stammzellenforschung verbrauchend sei, dürfe der Embryo nicht angetastet werden.
Nun, was heute mit der Embryo-Adoption gefordert wird, setzt voraus, dass wir überhaupt Embryonen haben, die wir nach dem neuen Fortpflanzungsgesetz grundsätzlich nicht haben. De facto - das wurde gesagt - gibt es immer wieder überzählige Embryonen. Aber hier jetzt statuieren, dass wir Embryonen für die Adoption zur Verfügung hätten, das wollen wir ganz klar nicht. Eine der Folgen dieser Initiative, wenn wir ihr Folge gäben, wäre ja die, dass wir letztlich auch Embryonen zur Verfügung haben müssten, sonst könnten wir eigentlich niemandem "vorgaukeln", dass Embryonen zur Verfügung stehen.
Dann wurde in der Kommission auch der Aspekt angesprochen, was passiert, wenn Embryonen nicht gesund sind. Wer haftet dann? Auf wen könnte Regress genommen werden, wenn das Kind irgendeinen Gendefekt hat? Das ist ein Punkt, bei dem wir auch gesagt haben: Es kommt nicht infrage, dass wir die heutige Situation verändern und hier die Möglichkeit schaffen, dass Embryonen für eine Adoption zur Verfügung stehen.
Nach der Meinung der Kommission würde eine Lockerung des Verbotes der Embryonenspende in diesem Sinne viele Fragen aufwerfen und neue Probleme schaffen, sodass sie diese parlamentarische Initiative ganz klar nicht zur Unterstützung empfiehlt.