Graf Maya · Nationalrat · 2006-09-20
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion wird bei Absatz 2 Buchstabe a von Artikel 10 der Minderheit Goll folgen.
In Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b geht es darum, dass nach der Bundesratsvorlage die Kantone den Betrag für persönliche Auslagen für Heimbewohnerinnen und -bewohner bestimmen. Es ist nicht verständlich, weshalb es Sache der Kantone sein soll, den Betrag für persönliche Auslagen festzulegen. Was gehört zu den persönlichen Auslagen? Das sind Kleider, Coiffeurbesuche, Transporte, Freizeitaktivitäten, Steuern usw. Es handelt sich also um Auslagen, die nichts mit der Krankheit oder mit der Behinderung zu tun haben, sondern Teil des Existenzbedarfs sind. Wie beim Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf der Nicht-Heimbewohnerinnen und -bewohner muss es deshalb Sache des Bundes sein, den Betrag für persönliche Auslagen der Heimbewohner und -bewohnerinnen festzulegen.
Es gilt, und das können wir heute tun, die gesetzgeberische Lücke in einem Bundesgesetz zu schliessen, das im Punkt des persönlichen Freibetrages noch auf das kantonale Recht verweist, wie es der heutige Stand ist. Stellen Sie sich vor: Die kantonalen persönlichen Freibeträge variieren heute von 2532 Franken pro Jahr im Kanton Thurgau bis zu 6000 Franken pro Jahr im Kanton Zürich. Mit der Annahme der Regelung der Minderheit Bruderer, nämlich generell 5400 Franken pro Jahr festzulegen, wird beides beseitigt: diese höchst unbefriedigende Situation und eine Ungleichbehandlung von Schweizerinnen und Schweizern.
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen deshalb, unbedingt der Minderheit Bruderer zu folgen.