Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-09-19
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-19
Wortprotokoll
Sie mögen sich wahrscheinlich erinnern, dass ich seinerzeit eine energische Verfechterin der Mutterschaftsversicherung hier im Rat, wie auch im Vorfeld der Abstimmung, war. Mit grosser Enttäuschung musste ich feststellen oder wahrnehmen, dass der Souverän diese Vorlage mit insgesamt 61,1 Prozent deutlich abgelehnt hat. Mein Kanton, das war meine grösste Enttäuschung, hat die Vorlage sogar mit 67,7 Prozent abgelehnt.
Dies nicht in erster Linie, weil der Souverän eine andere Auffassung hatte, wie ein Mutterschaftsurlaub zu finanzieren sei. Er war mitnichten der Meinung, dass der Urlaub weder über eine OR-Lösung, wie sie nun von Frau Brunner vorgeschlagen wird, noch über die EO zu finanzieren sei. Auch liess er die Vorlage nicht scheitern, weil er die Meinung vertrat, nicht erwerbstätige Mütter seien von einer Mutterschaftsversicherung auszuschliessen. Wenn Sie die Vox-Analyse zur eidgenössischen Abstimmung lesen, spricht sie eine sehr deutliche Sprache. Sie können auf Seite 40 unter anderem unter dem Titel Entscheidungsmotive lesen: "Die Gründe für ein Nein gehen vor allem auf die Überzeugung zurück, dass eine solche Versicherung nicht wirklich nötig sei." Oder vier Seiten weiter hinten: "Dieses Resultat lässt darauf schliessen, dass die Ablehnung der Mutterschaftsversicherung bei vielen auf ideologische Überzeugung zurückging, die nicht viel mit der Sache selbst zu tun hat."
Das sind die Gründe, die mich zur Ablehnung aller vorliegenden Vorstösse führen. Ich bin der Meinung, dass wir alle Vorstösse ablehnen müssen, ausser dem Vorstoss Spoerry. Frau Spoerry will die Schliessung einer Lücke im Arbeitsrecht, das den erwerbstätigen Frauen die Arbeit während acht Wochen nach der Geburt verbietet, ihnen indessen kein Anrecht auf Entschädigung in dieser Zeit gewährt. Das ist eine stossende Ungerechtigkeit im Gesetz, die wir jetzt beseitigen müssen.
Mir ist schon klar, dass wir damit den Verfassungsauftrag nicht erfüllen. Mit dieser Korrektur zugunsten der erwerbstätigen Mütter wird lediglich eine Kohärenz in der Gesetzgebung hergestellt, von der konkret tatsächlich nur Frauen mit wenigen Dienstjahren profitieren können.
Das sind in der Regel eher jüngere Frauen, wobei auch 35-jährige bei einem Stellenwechsel noch in die Situation fehlender Lohnfortzahlungen geraten können. Mit einer blossen Änderung des Obligationenrechtes schaffen wir neue Ungerechtigkeiten; auch das ist mir klar. Die Stellung der selbstständigen Mutter, der ohne Barlohn mitarbeitenden Ehefrau in Landwirtschaft und Gewerbe wird nicht verbessert. Aber der Souverän hat unserer Lösung, welche bestehende Ungereimtheiten beseitigt hätte, nicht zugestimmt. Ich denke, nun muss er eben mit der anderen, von Frau Spoerry vorgeschlagenen Lösung leben.
Es ist mir bewusst, dass der alte familien- und bevölkerungspolitische Auftrag der Bundesverfassung damit nicht erfüllt ist. Aber auch diesen wollten wir mit unserer damaligen Lösung erfüllen, und der Souverän hat dazu Nein gesagt.
Heute geht es lediglich um die Glaubwürdigkeit der Opponenten zur Mutterschaftsversicherung und jene des Gesetzgebers. Um eine gerechte, umfassende Lösung für werdende Mütter kann es nicht gehen. Nochmals: Das Verdikt des Souveräns vor einem Jahr war allzu klar.
Ich bitte Sie ernsthaft, die Motion Spoerry als Motion zu überweisen. Auch ich verstehe den Bundesrat nicht, wenn er sie einmal mehr nur in Form eines Postulates entgegennehmen will.