Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-20
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-20
Wortprotokoll
Darf ich eingangs noch einmal kurz darauf verweisen, was diese ganze NFA-Vorlage bedeutet? Ich habe gestern in Erinnerung gerufen, dass dieses Projekt eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen ist. Aufgrund einer Volksabstimmung sind sieben Bereiche in die ausschliessliche Verantwortlichkeit des Bundes überführt worden; und für viele Bereiche ist eine Entflechtung, aber trotzdem noch eine Zusammenarbeit im Verbund zwischen den Kantonen und dem Bund vorgesehen. Wir sind jetzt dabei, diese Entflechtungen vorzunehmen. Und diese Entflechtungen finden in erster Linie entlang den Finanzflüssen statt; und sie finden entlang den Kompetenzen statt, die den einzelnen Stufen, Bund oder Kantone, zugewiesen werden.
Für das Vorgehen in diesem komplexen Projekt haben wir uns zunächst mit den Kantonen einvernommen. Dann haben wir eine Botschaft verfasst und haben diese, in einem zweiten Anlauf, in die Vernehmlassung gegeben, haben alsdann die Vernehmlassungsergebnisse ausgewertet und im Rahmen eines Steuerungsorganes dann weiterbearbeitet. In vielen Fällen waren diese Verhandlungen sehr spannend. Sie waren aber natürlich auch sehr facettenreich, weil die Kantone, die hier ja nicht mit eigener Stimme vertreten sind, in vielen Fällen die Hauptträger der Verantwortung sind.
Vor diesem Hintergrund ist die Gesetzgebung und sind die Anhänge 1 bis 3 zu sehen. Ich bitte Sie, schon jetzt den Titel des Gesetzes zu beachten. Er lautet nämlich: "Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für ...." Er heisst nicht "Bundesgesetz über das Stipendienwesen". Wir haben von Anfang an klargemacht, dass wir die Verantwortungen im Bereich der Finanzierung entlang den Finanzflüssen zu regeln haben. Herr Pfister hat darauf hingewiesen, dass die Kantone in diesem Bereich mit mehr als 280 Millionen Franken sehr stark involviert sind und dass der Bund mit 25 Millionen relativ schwach involviert ist.
Jetzt können Sie doch nicht hingehen und hier ohne Vernehmlassung und ohne Anhörung der Kantone - ohne mit ihnen diese Dinge besprochen zu haben - neue Grundsätze für das Stipendienwesen festlegen. So war das nicht gemeint. Niemand bestreitet die Notwendigkeit; niemand bestreitet, dass es im Stipendienwesen auch gesetzgeberischen Anpassungsbedarf gibt. Viele dieser Fragen werden jedoch nicht diskutiert; sie sind nicht in die Vernehmlassung geschickt worden, sie sind mit den Kantonen, mit den Hauptbetroffenen, nicht besprochen. Ich bitte Sie deshalb, hier die Finanzflüsse zu regeln und die anderen, materiellen Fragen auch auf andere gesetzgeberische Kanäle zu verweisen.
Dies gesagt habend, komme ich nun zum Artikel, der hier zur Debatte steht. In Artikel 3 Absatz 1 geht es um das Prinzip, wo festgehalten wird, dass der Bund den Kantonen Ausbildungsbeiträge im Rahmen der bewilligten Kredite gewährt. Das ist das Prinzip, das finden Sie auch in der Botschaft beschrieben. Anders gesagt: Der Bundesrat wollte bewusst von einer Festschreibung eines bestimmten Subventionssatzes Abstand nehmen. Diese fixen Subventionssätze sind immer problematisch; sie sind es erst recht, wenn sie im Verbund mit einem Vierjahreskredit daherkommen. Für die ständerätliche Beratung wurde ein Minderheitsantrag eingereicht, eben auf einen Bundesbeitrag von 16 Prozent. Er wurde abgelehnt und ist hier jetzt wieder eingebracht worden. Der Ständerat entschied sich für die Fassung des Bundesrates, mit der Hauptbegründung, dass mit der NFA-Vorlage von den aufwandabhängigen Prozentbeiträgen, die irgendwo immer auch einen Fehlanreizcharakter haben, abgekommen werden soll. In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Stump) abzulehnen.
Auch der andere Minderheitsantrag, der versucht, hier eine sogenannte Budgetsicherheit für die Kantone zu gewinnen, kommt nicht zu seinem Ziel. Es gibt eine ganze Menge von solchen Ausgliederungen von Finanzflüssen, die wir im Rahmen des NFA beschlossen haben, und wir haben sonst nirgends versucht, fixe Positionen, gewissermassen wohlerworbene Rechte, zu definieren, obschon es andere wichtige Gebiete gäbe, in denen das durchaus auch der Fall sein könnte.
Wir dürfen nicht zementieren, wir müssen elastisch bleiben, auch in der Budgetierung. Was die Entlastungsprogramme betrifft, so hat sich bis jetzt der Bereich, den wir hier behandeln, bestimmt nicht beklagen müssen. Es ist die Verantwortung des Parlamentes - dass sie im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation hoch angesiedelt ist, das wissen wir mittlerweile -, gerade bei der Budgetdebatte, auch beim Bund, auf diese Dinge zu schauen und sich nicht in mehrjährige Rahmenkredite einzwängen und gleichsam fangen zu lassen, weil nämlich auf beiden Seiten neue Situationen entstehen können, auch in Bezug auf die Erhöhung, sollte man solche festen vierjährigen Fristen nicht in Anschlag bringen.
Deshalb ersuche ich Sie, beiden Minderheitsanträgen nicht zuzustimmen bzw. der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.