Huber Gabi · Nationalrat · 2006-09-20
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Pro memoria: Mit der Verfassungsabstimmung wurde eine neue Lösung im Bereich der Stipendien und Studiendarlehen beschlossen. Diese sieht vor, dass sich der Bund aus der Mitfinanzierung der Stipendien und Studiendarlehen unterhalb des Hochschulbereiches, das heisst bis und mit Sekundarstufe II, zurückzieht. Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich werden als Verbundaufgabe von Kantonen und Bund betrachtet. Mit dem Gesetz, das wir nun beraten, bewegen wir uns also im tertiären Bereich.
Das geltende Ausbildungsbeihilfegesetz vom 19. März 1965 wird aufgehoben. Es war ein reines Förderungsgesetz mit einigen wenigen Regeln für die Bemessung der Bundesbeiträge. Das neue Gesetz geht entsprechend den verabschiedeten Verfassungsartikeln darüber hinaus. Es enthält Grundsätze im Sinne von Mindeststandards, die bei der Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen und somit bei der Gestaltung der entsprechenden kantonalen Erlasse zu beachten sind. Darüber hinaus enthält es auch Bestimmungen zur gezielten Förderung der interkantonalen Harmonisierung im Bereich der Stipendien und Studiendarlehen. Durch die erwähnten Mindeststandards werden rechtlich Subventionsvoraussetzungen für Bundesbeiträge definiert. Materiell handelt es sich dabei fast durchwegs um Standards, die in ähnlicher Form bereits seit längerer Zeit Eingang in grundlegende Papiere der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gefunden, aber keine rechtsverbindliche gesamtschweizerische Form erlangt haben. So viel zur Einleitung.