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Stump Doris · Nationalrat · 2006-09-20

Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst eine Vorbemerkung zu meinem Minderheitsantrag machen: Die Spezialkommission NFA wollte im Rahmen dieser Vorlage die Harmonisierung des Stipendienwesens leider nicht umsetzen, obwohl die Notwendigkeit einer Harmonisierung breit anerkannt ist und von der WBK aufgenommen worden ist und weiterverfolgt wird. Es ist höchst stossend, dass heute Studierende an einer Universität, sei es in Basel oder in Bern, unter völlig unterschiedlichen Bedingungen Stipendien bekommen, je nachdem, ob sie z. B. aus dem Kanton Thurgau, dem Kanton Uri oder dem Kanton Aargau kommen. Da ist eine Harmonisierung dringend nötig; wir konnten sie in diesem Rahmen leider nicht verfolgen und umsetzen. [PAGE 1231]

Mit den verschiedenen Minderheitsanträgen, die wir hier stellen, wollen wir nun aber dafür sorgen, dass der Bund mit diesem Gesetz keine falschen Anreize oder Voraussetzungen schafft, die nachher die Beratungen in der WBK belasten würden. Mit der Minderheit II beantrage ich, dass der Bund einen fixen prozentualen Anteil, nämlich 16 Prozent der anrechenbaren Kosten der Kantone, übernimmt und dass es im Gesetz so festgelegt wird. Wie komme ich auf 16 Prozent? Bisher bezahlte der Bund rund 25 Millionen Franken an die Kantone, als Beitrag an die Ausbildungsbeiträge, die von den Kantonen ausgerichtet wurden. Das sind in etwa 16 Prozent der gesamten Aufwendungen. Es geht mir also einerseits darum, dass der Bundesbeitrag nicht willkürlich gekürzt werden kann; anderseits geht es mir darum, dass die Kantone betreffend die zu erwartenden Beiträge über Sicherheit verfügen.

Eine Bemerkung des Vertreters der Verwaltung in der Kommission liess mich aufhorchen, sagte er doch, dass der Bund mit dem jetzt vorgesehenen Absatz 1 von Artikel 3 keine Verpflichtungen eingeht. Der Bund kann zwar einen Planungsbeschluss fassen, dann aber trotzdem geringere oder gar keine Beiträge ausrichten. Das führt zu Unsicherheiten bei den Kantonen und wird auch die Praxis der Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen negativ beeinflussen.

Die von uns beantragte Regelung nimmt das Anliegen der Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge in keiner Weise vorweg, sondern legt einzig die Höhe der Bundesbeiträge fest. Den Kantonen garantiert sie, dass sie mit einer gewissen Unterstützung rechnen können.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen.