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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-20

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-20

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass das Ifeg die Folge der Sensibilisierung bezüglich des Umgangs mit Behinderten und Behindertenorganisationen im Rahmen des NFA ist. Denn die Entflechtung hier trifft einen besonders schwierigen Bereich unseres Staates. Es war denn auch nicht verwunderlich, dass im Vorfeld der Volksabstimmung gerade dieser Teil ausgiebig thematisiert wurde. Wir haben immer gesagt, es gehe dann darum, den Behinderten und den Behindertenorganisationen das Vertrauen zu geben, dass das, was bei der Entflechtung geschieht, nicht zu ihrem Nachteil passiert. Das kann man nur durch ein Gesetz. Das Ifeg dient nun dem Schaffen von Vertrauen, im Gegensatz zu den Zweifeln, die ursprünglich bestanden. Wir haben dieses Gesetz in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organisationen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen gestaltet. Ich glaube, man kann heute sagen, dass es ganz wesentlich zur Beruhigung in diesem Bereich beigetragen hat. Das sieht man auch an der Art und Weise, wie jetzt die Anträge daherkommen. Es gibt gar nichts Fundamentales; die Übereinstimmung bezüglich der Stossrichtung ist hier eine sehr grosse.

Wir haben in diesem Zusammenhang einige weniger wichtige Fragen zu regeln. Eine davon betrifft das Rechnungswesen. Natürlich schafft ein gesundes, gutes, systematisches Rechnungswesen immer Vertrauen bei denen, die Subventionen verteilen müssen, bei denen, die Beiträge zugute haben, aber natürlich auch bei den Steuerzahlenden. Insofern ist eigentlich das Anliegen ein berechtigtes Anliegen.

Die Frage ist nur, ob wir mit dem Minderheitsantrag hier zum Ziel kommen. Wir haben im Zusammenhang mit den Anhörungen zur Kenntnis nehmen können, dass die Behindertenorganisationen unter dem Namen "Curaviva" schon ein Rechnungslegungssystem eingeführt haben, dass sie sich also ihrerseits damit befassen. Wir haben zweitens zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Frage eines einheitlichen Rechnungswesens vielleicht noch etwas interpretationsbedürftig ist, denn unter einem einheitlichen Rechnungswesen kann man Verschiedenes verstehen. Ich glaube, die Idee an sich ist angekommen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Version, wie sie vom Ständerat beschlossen wurde, genügen würde, dass wir den Rechnungslegungspflichten damit entgegenkommen können, dass wir diese Anforderungen erfüllen und deshalb eigentlich keine weiteren Standards brauchen. Sollten Sie der Mehrheit zustimmen, dann könnte man im Hinblick auf die Überarbeitung des Gesetzes in der Redaktionskommission allenfalls den Begriff der betriebswirtschaftlichen einheitlichen Rechnungslegung noch einmal anschauen.

Aber unter diesem Aspekt sieht der Bundesrat keine fundamentale Differenz, weshalb er Sie ersucht, dem Ständerat bzw. der Minderheit zuzustimmen.