Baader Caspar · Nationalrat · 2006-09-20
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20
Wortprotokoll
Ich spreche hier einerseits für die Minderheit und gleichzeitig für unsere Fraktion. Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit Bortoluzzi zu folgen und auf die Schaffung eines zusätzlichen Verbandsbeschwerderechtes zugunsten von Behindertenorganisationen zu verzichten. Wir haben schon heute genügend Probleme mit den bestehenden Verbandsbeschwerderechten und sind daran, im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436 dieses Recht einzuschränken. Dieses Geschäft ist für die letzte Sessionswoche traktandiert. Parallel dazu hat auch die FDP eine Initiative zur Abschaffung dieses Verbandsbeschwerderechtes eingereicht.
Hier wollen wir nun genau das Gegenteil dieser Bestrebungen machen; hier wollen wir nämlich für eine neue Organisation ein Verbandsbeschwerderecht einführen, gegen positive Anerkennungsentscheide bezüglich Behinderteninstitutionen durch Kantone. Es ist unseres Erachtens klar Sache der staatlichen Behörden - hier der Kantone -, für die Durchsetzung des materiellen Rechtes zu sorgen, indem sie die Voraussetzungen zu prüfen haben und nicht irgendwelche parastaatlichen Organisationen. Andererseits sollen die Rechtsmittel den Direktbetroffenen zustehen und nicht indirekt betroffenen Verbänden.
Wir lehnen deshalb dieses - wenn auch inhaltlich beschränkte - Verbandsbeschwerderecht aus grundsätzlichen Überlegungen ab, weil dadurch unser demokratisches, aber auch das föderalistische System unterwandert wird. Unseres Erachtens soll es einzig und allein Sache der Kantone sein, diese Anerkennung von Behindertenorganisationen vorzunehmen und zu prüfen, ob die betreffenden Organisationen auch die Qualitätsvoraussetzungen und damit die Voraussetzung für die Subventionswürdigkeit erfüllen. Ablehnende Entscheide der Kantone können ja von den direkt betroffenen und dadurch benachteiligten Institutionen mit Beschwerde angefochten werden; das ist entscheidend. Damit ist auch deren Rechtsmittelweg gewährleistet; das genügt unseres Erachtens.
Wir wehren uns deshalb dagegen, dass diese Behindertenorganisationen jetzt quasi über die Kantone gestellt werden, indem sie nämlich selbst bei positiven kantonalen Entscheiden, also in Fällen, wo die Kantone die Qualitätsvoraussetzungen als gegeben erachten, ein Beschwerderecht erhalten sollen. Dies widerspricht ganz klar der Kompetenztrennung zwischen Kantonen und Bund, die mit dem NFA grundsätzlich angestrebt wird, und steht diesem föderalistischen Verständnis entgegen. Dieses Verbandsbeschwerderecht zugunsten der Behindertenorganisationen führt letztlich dazu, dass die Behindertenverbände mit jeder erhobenen Beschwerde sukzessive dafür sorgen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen angehoben und gesamtschweizerisch harmonisiert werden, und das lehnen wir ab.
Wir bitten Sie deshalb ganz klar, der Minderheit Bortoluzzi zuzustimmen.