Müller Walter · Nationalrat · 2006-09-20
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 4. Die FDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit.
Der NFA wurde bekanntlich von den Behindertenorganisationen sehr kritisch bis ablehnend beurteilt. Nach dem geplanten Artikel 112b Absatz 3 der Bundesverfassung obliegt es neu den Kantonen, die Eingliederung Invalider zu unterstützen und zu fördern, insbesondere durch Beiträge an Bau und Betrieb von Institutionen, die dem Wohnen und Arbeiten dienen. Mit dem Ifeg - es wurde bereits beim Eintreten gesagt, dass das natürlich etwas systemfremd, aber trotzdem wichtig ist - werden nun für diese Umsetzung in den Kantonen Regeln aufgestellt. Es werden also Leitplanken errichtet, wie das geschehen soll. Es ist daher vor allem eine vertrauensbildende Massnahme, und gerade deshalb sollten und dürfen wir dem Gesetz nicht, wie das Kollege Caspar Baader will, die Zähne ziehen.
Artikel 9 zum Thema Beschwerderecht der Behindertenorganisationen bedeutet nicht, Kollege Baader, dass letztendlich die Behindertenorganisationen über den Behörden stehen. Aber sie können Einsprache erheben. Und ich sage Ihnen: Wenn Sie für Behinderte verantwortlich sind, sei es als Elternteil, sei es als Vormund oder in einer anderen behördlichen Funktion, dann sind Sie froh, wenn Sie sich darauf verlassen können, dass diese Institutionen gerecht und korrekt geführt werden. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Medienberichte, die in eine andere Richtung zeigten, und ich denke, da können die Behindertenorganisationen eine wichtige Rolle spielen; und das hat nichts, aber auch gar nichts mit dem auch nach meiner Meinung übertriebenen Verbandsbeschwerderecht in anderen Bereichen zu tun. Es handelt sich also ganz klar um eine vertrauensbildende Massnahme.
Zu Artikel 10 Absatz 4: Das Konzept wurde hier vom Ständerat geändert. Die Beratung durch eine Fachkommission bezieht sich auf die erstmalige und einzige Genehmigung des kantonalen Konzepts. Danach - und das muss klar gesagt sein - wird diese Fachkommission aufgelöst.
Jetzt muss ich Ihnen eines sagen: In der dritten NFA-Botschaft werden wir über den Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich diskutieren. Wir haben für die Kantone einen Härteausgleich von 28 Jahren vorgesehen. Ich glaube, es ist nicht mehr als gerecht, wenn wir den Behinderten und Behindertenorganisationen den Härteausgleich für die erstmalige Umsetzung gewähren.
Ich bitte Sie also, die Mehrheit zu unterstützen und diese vertrauensbildende Massnahme weder in Artikel 9 noch in Artikel 10 Absatz 4 zu gefährden.
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