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preparatory:AB 72788

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

Das Ifeg war ein Versprechen an die betroffenen Menschen anlässlich der letzten NFA-Abstimmung. Vergessen wir das nicht, und halten wir nun heute dieses Versprechen ein! In diesem Sinne beantragt Ihnen die grüne Fraktion, der Mehrheit und dem Ständerat zu folgen und das Beschwerderecht für die Behindertenorganisationen unbedingt im Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen, wie das Ifeg heisst, zu belassen. Dieses Beschwerderecht soll sicherstellen, dass die Organisationen der Behindertenhilfe Mitsprache bei der Anerkennung der Institutionen haben. Es betrifft beispielsweise jene Fälle, wo ein Kanton eine Institution anerkennt, die Betroffenen die Qualitätsstandards aber infrage stellen, weil die Grundanforderungen ihnen nicht entsprechen. Diese Möglichkeit der Beschwerde der Betroffenen selbst ist wichtig und wurde bei der Abstimmung über den NFA den Menschen mit Behinderung auch versprochen.

Im Übrigen - und dies ist zu bemerken - hat eben erst der Bundesrat klar Sinn und Zweck des Verbandsbeschwerderechtes in anderem Zusammenhang festgehalten. Es gibt heute also keinen Grund, im Rahmen der Umsetzungen des NFA Abstand von einem erfolgreichen Instrument zu nehmen. Die Minderheit wird denn auch von der SVP angeführt, jener SVP, der jeder Versuch recht ist, das Verbandsbeschwerderecht ganz abzuschaffen.

Lehnen Sie diesen weiteren Versuch ab, und stimmen Sie für die Mehrheit und für die Mitsprache der betroffenen Menschen selbst!