Wäfler Markus · Nationalrat · 2006-09-25
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-09-25
Wortprotokoll
Herr Hämmerle hat bereits darauf hingewiesen: Mein Rückweisungsantrag steht in direktem Zusammenhang mit dem Infrastrukturfonds. Auch dazu finden Sie von mir einen Rückweisungsantrag. Zum Rückweisungsantrag zur Infrastrukturfonds-Vorlage werde ich mich dann bei der Behandlung des entsprechenden Traktandums äussern.
Ich habe mich hier für einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit Auftrag entschieden, weil - Herr Hämmerle hat das ebenfalls erwähnt - eine Rückweisung an die Kommission respektive eine materielle Änderung dieses Rahmenabkommens mit den SBB anscheinend aus formalen Gründen nicht möglich ist. Ich beantrage Ihnen deshalb, dieses Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, die drei dringenden Eisenbahnprojekte - die Durchmesserlinie Zürich (DML), Ceva und das Projekt im Tessin - direkt in die Leistungsvereinbarung mit den SBB zu integrieren respektive deren Finanzierung über diese Rahmenkredite vorzunehmen. Seite 790 der Botschaft zum Infrastrukturfonds können Sie zum Beispiel entnehmen, dass der Anteil Fernverkehr für das DML-Projekt vom Bund mit Mitteln aus der Leistungsvereinbarung mit den SBB respektive aus dem Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte finanziert werden soll. Diese Finanzierung des DML-Projektes wurde übrigens damals, bei der Abstimmung im Kanton Zürich über den kantonalen DML-Kredit von rund 600 Millionen Franken, auch den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen so dargelegt.
Ich verweise ebenfalls auf die Botschaft des Bundesrates zu diesem Geschäft, zur Leistungsvereinbarung mit den SBB - Geschäft Nr. 06.026 -, und zitiere die folgenden Darlegungen auf den Seiten 3844 und 3845: "Mit dem am 8. September 2005 überwiesenen Kommissionspostulat der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (Po 05.3475 KVF-S) ist der Bundesrat verpflichtet, vertieft zu prüfen, ob die Durchmesserlinie Zürich (DML) über den Zahlungsrahmen zur LV 07-10 finanziert werden kann.
Hierzu gilt festzuhalten, dass es rechtlich betrachtet zweifellos möglich ist, die drei erwähnten Projekte vollständig über das ordentliche Budget, d. h. aus dem Zahlungsrahmen zur Leistungsvereinbarung, zu finanzieren. Gewisse Vorinvestitionen für DML und CEVA wurden bereits so finanziert. Da sich die Projekte teilweise bis nach 2015 hinziehen werden, müssten auch die Zahlungsrahmen für die Leistungsvereinbarungen 2011-2014 und 2015-2018 aufgestockt werden. Einzig das Projekt FMV könnte bis 2010 mehr oder weniger fertig gestellt werden. Wenn zusätzlich zu den im Artikel 23 der LV 07-10 aufgeführten Projekten auch diese drei Projekte aus dem Zahlungsrahmen zur LV 07-10 finanziert werden sollten, müsste dieser um 760 Millionen Franken erhöht werden.
Der Bundesrat ist aber klar der Auffassung, dass die drei dringlichen Agglomerationsverkehrsprojekte CEVA, DML und FMV im Wesentlichen aus dem Infrastrukturfonds zu finanzieren sind. Dafür spricht zum einen, dass eine entsprechende Erhöhung des Zahlungsrahmens bzw. der jährlichen Zahlungskredite auf Grund der Vorgaben der Schuldenbremse andernorts kompensiert werden müsste, zum anderen, dass aus dem ordentlichen Budget primär Investitionen in die Substanzerhaltung finanziert werden sollen, während Erweiterungsinvestitionen, wie diese drei Grossprojekte, in der Regel mit Sonderfinanzierungen realisiert werden sollten."
Artikel 8 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen lautet: "Die innerhalb des Zahlungsrahmens finanzierten Investitionen dienen in erster Linie dazu, die Infrastruktur in gutem Zustand zu erhalten und sie den Erfordernissen des Verkehrs und dem Stand der Technik anzupassen. Weitergehende Investitionen können über Sonderfinanzierungen des Bundes und der Kantone sichergestellt oder ausdrücklich in der Leistungsvereinbarung geregelt werden." Eine Finanzierung dieser drei Bahnprojekte auf der Basis der Leistungsvereinbarung mit den SBB ist also rechtlich ohne weiteres möglich, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsvereinbarung so formuliert, so aufgeführt wird. Zudem hat diese Form der Finanzierung den Vorteil, dass sie der Schuldenbremse untersteht und damit einer übermässigen Neuverschuldung des Bundes vorbeugt. Die Beachtung der Schuldenbremse ist übrigens nach wie vor ein verbindlicher Auftrag des Souveräns an uns als Parlament.
Mit der Finanzierung der drei dringenden Bahnprojekte via Infrastrukturfonds tricksen wir die Schuldenbremse auf Schleichwegen aus. Wenn Sie auf Seite 3845 der Botschaft zu dieser Vorlage weiterlesen, sehen Sie, dass die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs ebenfalls gefordert hat, dass der Bundesrat den vorgeschlagenen Zahlungsrahmen erhöht.
Mir ist völlig klar, dass eine Annahme meines Antrages eine Überprüfung zur Folge hat. Ich möchte hier aber klar festhalten, dass wir aus meiner Sicht eine Überprüfung mit Blick auf die gesamten Verkehrsausgaben des Bundes vornehmen müssen.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Rückweisungsantrag im Gesamtinteresse unseres Landes zu unterstützen.