Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-09-25
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-09-25
Wortprotokoll
Ich beantworte auch hier als Stellvertreter des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartementes die Frage Leutenegger Oberholzer 06.5167 betreffend die Verschärfung des Insiderstrafrechtes.
Die Revision des Insiderstrafrechtes fällt in die Zuständigkeit des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Der Bundesrat hat dies 2004 im Zusammenhang mit der gemeinsamen Erarbeitung eines Geldwäschereigesetzes entschieden. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, zu beurteilen, ob im genannten Fall der Swissfirst ein Insiderdelikt vorliegt. Was die Insiderstrafnorm betrifft, teilt der Bundesrat die Haltung der Fragestellerin, dass eine Revision notwendig ist. Deshalb wurde die Vorlage zur Umsetzung der Motion Jossen 02.3246, "Insider-Strafnorm", im Jahre 2005 in die Vernehmlassung geschickt. Der Vernehmlassungsbericht wurde im Oktober 2005 veröffentlicht. Der Bundesrat wird demnächst das weitere Vorgehen zu dieser Vorlage auf Antrag des Finanzdepartementes festlegen. Hier hat die genannte Koppelung mit dem Geldwäschereigesetz zu einer gewissen Verzögerung geführt.
Was die Veröffentlichung des von der Fragestellerin genannten Berichtes der Arbeitsgruppe Insiderdelikte der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) anbelangt, liegt die Kompetenz dazu allein bei der KKJPD und nicht beim Bundesrat. Die Fragestellerin hätte sich also an diese Konferenz zu halten.