Bezzola Duri · Nationalrat · 2006-09-26
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Kollege Föhn, ich bin mir dessen bewusst, was ich damals in der Kommission eingebracht habe. Deshalb finde ich je länger, je mehr, dass man das machen muss.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Minderheitsantrag Föhn abzulehnen. Es geht hier nicht um mehr Schiene oder um Schiene gegen Strasse oder um mehr Geld für die Agglomerationen - im Gegenteil: Wenn intelligente Systeme anstelle von Infrastrukturen oder Infrastrukturanpassungen eingesetzt werden können, ist es unsere Pflicht, diese Möglichkeiten auszuschöpfen. Es wäre meiner Meinung nach fahrlässig, wenn dies nicht gefordert würde. Der Ständerat hat im Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds eine Bestimmung eingeführt, die festhält, dass wirksamen Alternativen gegenüber neuen Infrastrukturen der Vorzug zu geben ist. Das heisst nichts anderes, als dass hier Artikel 6 ergänzt werden muss. Die Beiträge sind jedoch nach dem vorliegenden Gesetz nur für Infrastrukturen bestimmt. In Ausnahmefällen sollte bei den Beiträgen von dieser Bestimmung abgegangen werden: Dann, wenn mit [PAGE 1347] speziellem Rollmaterial, wie zum Beispiel Neigezügen, was wir ja bei der "Bahn 2000" auch erlebt haben, oder umspurbaren Zügen erhebliche Infrastrukturkosten eingespart werden können, sollten Beiträge für die Mehrkosten - ich unterstreiche dies: Beiträge für die Mehrkosten - dieses Rollmaterials statt für die Infrastruktur entrichtet werden.
Ich sage noch einmal: Ähnlich hat man auch bei der "Bahn 2000" Infrastrukturbauten einsparen können - weil man Neigezüge eingesetzt hat. Die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs wird dadurch behindert, dass die Züge heute in die Stadtzentren hineinführen und keine Durchmesserlinien möglich sind, weil verschiedene Spurweiten vorhanden sind. Auch deswegen ist es wichtig, dass man hier eine Klausel einbaut, wonach intelligente Lösungen vor Infrastrukturausbauten und anderen Bauten möglich sind. Artikel 6 Absatz 7 ist eine Ergänzung oder eine Präzisierung zum Konzept des Ständerates; es ist also keine materielle Differenz.
In der Schweiz gibt es in diesem Zusammenhang verschiedene Probleme, die mit speziellem Rollmaterial gelöst werden können. Ich möchte das Beispiel Bern erwähnen: Das Netz des Regionalverkehrs Bern-Solothurn ist schmalspurig und erschliesst nur den Norden. Durchmesserlinien erfordern einen Umbau auf Normalspur oder die Umspurung einer Linie im Süden auf Schmalspur. Mit umspurbarem Rollmaterial könnte unter Umständen auf das Umspuren von Zügen einzelner Strecken verzichtet werden.
Ich bitte Sie also im Namen der FDP-Fraktion, den Minderheitsantrag Föhn abzulehnen.