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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-09-26

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-09-26

Wortprotokoll

Wir erleben es ja auch in anderen Bereichen, dass die Menschen oft einen Scherbenhaufen brauchen, um etwas Neues und Brauchbares aus den Trümmern zu machen - in weit bedeutenderen und tragischeren Bereichen als der Verkehrspolitik. Aber was dort gilt, gilt auch in der Verkehrspolitik: Oft ist es so, dass alle Warnungen nichts nützen; die Erfahrungen müssen zuerst am eigenen Leib gemacht werden. Das war hier nicht anders, es wurden bei der Avanti-Initiative und beim Gegenvorschlag dazu immer wieder die entsprechenden Warnungen geäussert. Trotzdem wurde der Gegenvorschlag überladen, was zu jenem Scherbenhaufen geführt hat. Aber immerhin: Daraus haben alle - alle Verbände, alle politischen Parteien und auch das Parlament - gelernt.

Wir haben Ihnen einen ausgewogenen Kompromiss präsentiert - einen Kompromiss, der sowohl auf die Interessen der Agglomerationen als auch auf die Engpässe im Nationalstrassennetz und auf die Berggebiete Rücksicht nimmt, einen Kompromiss, der zu einer Entideologisierung des Konflikts zwischen Strasse und Schiene führt, der eine Entideologisierung des privaten Verkehrs und des öffentlichen Verkehrs vornimmt, einen Kompromiss, der seine Kumulation an Konkordanzkultur im Ständerat gefunden hat. Der Ständerat hat Ihnen doch tatsächlich diese Vorlage mit einem Zu-null-Entscheid zur weiteren Beratung überwiesen. Ich ersuche Sie, im Sinne des Ständerates dieses Gleichgewicht zu bewahren.

Es sind mir einige Fragen gestellt worden:

Zunächst zu den Fragen von Herrn Schwander: Zahlungsspitzen zu Beginn des ganzen Projektes wird es tatsächlich geben. Das liegt an den einzelnen Projekten zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes; das liegt daran, dass all die vielen, namentlich genannten, dringenden Projekte für die Sanierung des Agglomerationsverkehrs zu einem Projektstau geführt haben, der jetzt abgebaut werden muss. Das ist aber deswegen kein Problem, weil Sie ja gleichzeitig diese Ersteinlage beschliessen werden.

Sie haben mir Fragen zur Verzinsung gestellt. All diese Fragen werden bei der Beratung von Artikel 7 und dem Antrag der Minderheit Laubacher dazu im Detail behandelt werden. Ich werde dort nochmals darauf zurückkommen. Ich sage an dieser Stelle vorläufig einfach mal Folgendes: Wenn die fiktiven Zinsen der bisherigen Rückstellungen - ich betone, dass es fiktive und bloss rechnerische Zinserträge sind - mit der Ersteinlage bezahlt würden, machte das jährlich etwa 150 bis 180 Millionen Franken aus, die wegen der Schuldenbremse an einem anderen Ort kompensiert werden müssten. Deswegen sind wir entschieden der Meinung, dass diese fiktiven Zinsen nicht auch mit der Ersteinlage verbunden werden sollen. Der Vergleich mit dem FinöV-Fonds hinkt insofern, als der FinöV-Fonds kein Vermögen hat; er wird bevorschusst. Die ganze Philosophie geht dort davon aus, dass er bevorschusst wird. Er darf also und er muss gewissermassen Schulden machen. Das ist hier nicht der Fall. Durch die Ersteinlage wird es keine solchen Schulden geben.

Es wurden mir weiter Fragen von Herrn Hegetschweiler und Herrn Theiler gestellt. Zunächst zu den Erhöhungsmöglichkeiten: Mit einem entsprechenden Kredit kann das Parlament jederzeit eine solche Erhöhung vornehmen. Wir werden es bei den einzelnen Anträgen sehen. Herr Theiler bringt mit seinem Minderheitsantrag zu Artikel 3 des Gesetzentwurfes eigentlich eine Selbstverständlichkeit zum Ausdruck. Das Parlament könnte jederzeit entsprechend handeln, man kann ihm diese Möglichkeit nicht wegnehmen. Demgegenüber will Herr Jermann mit seinem Antrag eine Einschränkung dieser Erhöhungsmöglichkeit vornehmen. Wir werden beim Antrag Jermann darüber diskutieren.

Sodann wurden mir mehrere Fragen zur Durchmesserlinie Zürich gestellt. Wie ich schon gestern gesagt habe, ist das ein Projekt, das trotz des Namens "Zürich" nicht nur [PAGE 1329] zugunsten der Zürcher, sondern für den Gesamtverkehrsknoten der Schweiz realisiert wird. Hierzu Folgendes: Zunächst sind vom Bund bereits Vorinvestitionen gemacht worden, rund 100 Millionen Franken. Sie sind in der früheren Leistungsvereinbarung enthalten. Was die Finanzierung ab dem Jahre 2008 angeht: Die Gesamtsumme beträgt 1,8 Milliarden Franken. Das unterteilen wir in den Agglomerationsverkehr einerseits und in den Fernverkehr andererseits. Für den Agglomerationsverkehr werden 600 Millionen Franken aus dem Infrastrukturfonds gesprochen, und zwar 400 Millionen dringlich und 200 Millionen später mit dem Agglomerationsprogramm. Nun müssen aber schon nächstes Jahr 50 Millionen Franken vorfinanziert werden. Wir haben dafür eine Lösung gefunden: Die SBB werden die Vorfinanzierung vornehmen. Sie sind aber darauf angewiesen, dass der Infrastrukturfonds noch dieses Jahr durch Sie verabschiedet wird, sonst haben sie die entsprechende Rechtsgrundlage nicht. Die anderen 600 Millionen Franken bezahlt der Kanton Zürich, sie sind dort bereits in einer Volksabstimmung beschlossen worden. Es verbleiben 600 Millionen Franken für den Fernverkehr. Das kommt - wie ich auch gestern gesagt habe - in der Vorlage ZEB, Zukünftige Entwicklung der Eisenbahnprojekte, die Ihnen Ende dieses Jahres zugestellt werden wird.

Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie nicht mehr wesentlich zu verändern, damit sie Bestand hat.